Norderstedt. Die neuen Lärmschutzzonen für den Fluglärm sind festgezurrt. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat die Lärmschutzbereiche für die Flughäfen Hamburg und Lübeck-Blankensee festgelegt und gestern dafür zwei Rechtsverordnungen verabschiedet. Menschen, die innerhalb der Schutzzonen wohnen, haben Anspruch auf passiven Schallschutz wie Schalldämmfenster und Lüfter.

Für die Norderstedter, die unter Fluglärm leiden, wird sich wenig ändern (wir berichteten). Die Tagschutzzone 1, die einen erhöhten Schutzbedarf bedeutet, bleibt in ihrer Breite fast auf altem Niveau, verlängert sich etwas nach Norden. Die neue Tagschutzzone 2 fällt schmaler aus. Erstmals ist eine Nachtschutzzone ausgewiesen.

"Die Lärmschutzbereiche wurden in Abstimmung mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie unter Beteiligung der betroffenen Kommunen und Kreise festgelegt", sagte Umweltministerin Juliane Rumpf (CDU). Nachdem die Verordnungen veröffentlicht worden sind, können sie einschließlich der Karten bei der Stadt Norderstedt eingesehen werden. Zudem sollen die Regelungen ins Internet gestellt werden.

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