Knallhart, unumstößlich, kompromisslos - so reagiert die Landesregierung auf die Expansionspläne des Einzelhandelsriesen Dodenhof und signalisiert damit deutlich, dass sie die Diskussion für beendet hält. Eine Erweiterung der Verkaufsflächen komme nicht infrage, weil sie gegen das Landesplanungsrecht verstoßen würde, argumentiert das Innenministerium. Kaltenkirchen erhielte ein Einkaufszentrum, das nach den rechtlichen Bestimmungen einer so kleinen Stadt nicht zustehe. Dodenhof bleibt jetzt vermutlich nur noch der Weg der Klage, um seine Pläne durchzusetzen.

Formal hat das Innenministerium vermutlich Recht, wenn es auf geltendes Recht verweist. Inhaltlich muss jedoch die Frage erlaubt sein, ob die Gesetze noch zeitgemäß sind. Hamburg und sein Umland verstehen sich als eine Metropolregion. Bis weit nach Schleswig-Holstein hinein sind die Kommunen zusammen gewachsen und bilden in vielen Bereichen einen Ballungsraum, in dem kaum noch die Gemeindegrenzen erkennbar sind. Dort noch zwischen den sieben komplizierten Kategorien wie beispielsweise Unter- und Mittelzentrum oder "Stadtrandkern erster Ordnung" zu unterscheiden, dürfte zunehmend schwerfallen.

Die Denkweise aus vergangenen Jahrzehnten, jeder Ort verfüge über eine klar abgrenzte Struktur, hemmt darüber hinaus die wirtschaftliche Entwicklung und verhindert neue Arbeitsplätze. Und sie weckt Unverständnis bei den Konsumenten, die sich fragen: Warum darf ein Markt in Henstedt-Ulzburg Unterhaltungselektronik verkaufen, Dodenhof in Kaltenkirchen aber nicht?