Norderstedt. Den Führerschein verlor Michael M., 28, schon im Jahr 2003 wegen einer Alkoholfahrt, als er sich noch in der Probezeit befand. Nach Ablauf der fünfmonatigen Sperrfrist beantragte der Sievershüttener eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Die Behörde machte dem jungen Mann die Teilnahme an einem Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger zur Auflage. Nachdem Michael M. diese Auflage erfüllt hatte, kam die nächste Hürde in Form der sogenannten MPU, einem psychologischen Test, der die Fahrfähigkeit bescheinigen soll und für dessen Bestehen unter anderem eine monatelange Alkoholabstinenz erforderlich ist. M. sah außerdem erhebliche Kosten auf sich zukommen und suchte sich deshalb einen leichteren Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis: Er besorgte sich im Jahr 2009 in Polen einen Führerschein. Im Juni 2010 wurde der Henstedt-Ulzburger in einen Verkehrsunfall verwickelt und legte der Polizei den polnischen Führerschein vor. Unsicher hinsichtlich der Gültigkeit des Papiers in Deutschland ließ man ihn zunächst mit diesem Führerschein weiterfahren. Im Februar letzten Jahres wurde Michael M. dann bei einer Kontrolle der Polizei unangeschnallt am Lenkrad erwischt. Nun folgte eine Anklage wegen Fahrens ohne Führerschein, denn trotz EU hätte der junge Mann eine Genehmigung der deutschen Behörden gebraucht, um den polnischen Führerschein hier zu benutzen. In Deutschland galt für ihn weiterhin die 1998 verhängte Fahrerlaubnissperre.

Der Angeklagte bemüht sich nach Angaben seines Verteidigers inzwischen um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch Teilnahme an den psychologischen Tests. Im Hinblick auf die etwas schwierige Rechtslage und die Frage, ob der Angeklagte mit Vorsatz handelte, stellt Amtsrichter Reinhard Leendertz das Verfahren ein -mit der Auflage, dass der Angeklagte, der als Fahrzeuglackierer arbeitet, 600 Euro an den Weißen Ring zahlt.