Bad Bramstedt. Weil er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben soll, muss sich am heutigen Montag, 9. Januar, ein 53 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht Neumünster verantworten. Der Angeklagte ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft für den Transport einer Kuh in Bad Bramstedt verantwortlich, bei dem das Tier erhebliche Schmerzen erlitten hat. Als die Kuh auf dem Schlachthof eintraf, befand sie sich in einem so schlechten Zustand, dass sie sofort von ihrem Leiden erlöst werden musste und getötet wurde. Prozessbeginn ist um 13 Uhr.