54-Jährige wird vom Amtsgericht zu 750 Euro Geldstrafe verurteilt

Norderstedt. Das neue Jahr fängt für Renate Z., 54, aus Henstedt-Ulzburg nicht gerade erfreulich an: Die Boutiquen-Besitzerin muss sich wegen eines im August vergangenen Jahres begangenen Ladendiebstahls vor Gericht verantworten.

Bei Netto an ihrem Wohnort hatte sich die Angeklagte ein buntes Warensortiment zusammengestellt und diverse Artikel in ihre Handtasche statt in den Einkaufswagen gesteckt - unter anderem Käse, Schokolade, ein Platzset und zwei Taschenkalender. Der Ladendetektiv beobachtete den Beutezug der Angeklagten am Monitor und sprach sie nach dem Passieren der Kasse, an der sie nur das im Einkaufswagen Liegende bezahlt hatte, an. Renate Z. legte sofort ein Geständnis ab, das sie nach Verlesung der Anklageschrift vor dem Amtsgericht in Norderstedt wiederholt.

Der Wert der gestohlenen Waren betrug in diesem Fall nur circa 17 Euro, aber es ist nicht das erste Mal, dass die Angeklagte "lange Finger" machte. Im August 2007 ließ sie bei Dodenhof Kleidung im Wert von 587 Euro mitgehen und wurde wegen eines weiteren kleinen Diebstahls bei Karstadt im Jahr 2009 zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Angeklagte begründet ihr Verhalten mit einem inneren Zwang, den sie verspüre, dann müsse sie etwas einstecken, meist Dinge, die sie eigentlich gar nicht brauche. Freimütig erzählt Renate Z., dass sie schon wesentlich öfter gestohlen habe als in den Akten festgehalten, ohne erwischt zu werden. "Ich weiß, dass ich damit mein Leben zerstöre", erklärt die Angeklagte, die es einer Maßnahme des Arbeitsamtes zu verdanken hat, dass sie sich kürzlich nach vorheriger Arbeitslosigkeit selbstständig machen konnte. Seit Juli 2010 befindet sie sich zudem in Behandlung bei einer Psychotherapeutin, die eine Anpassungsstörung feststellte und in ihrem Bericht die Diebstähle als "Zwangstaten" bezeichnet.

Richter Reinhard Leendertz wertet es als positiv, dass die Angeklagte etwas gegen ihre Zwänge tut und dass sie in letzter Zeit versucht, nur noch gemeinsam mit ihrem Lebenspartner zum Einkaufen zu gehen. Die zerknirscht wirkende Angeklagte, die sich in ihrem Schlusswort nochmals entschuldigt, wird zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.