Bei der 18 Jahre alten Frau brach ein Eckzahn ab

Henstedt-Ulzburg. Lisa M., 18, aus Henstedt-Ulzburg gab im Juni 2011 eine Abschiedsparty für ihre Freunde. Die Auszubildende zog aus beruflichen Gründen zurück in ihre Heimat Mecklenburg-Vorpommern.

Zu der Feier in einem Waldstück in Henstedt-Ulzburg lud die junge Frau auch ihren ehemaligen Verlobten Manuel S., 25, ein - was im Nachhinein wohl ein Fehler war, denn ihr Ex, dem es ohnehin nicht passte, dass seine ehemalige Partnerin wegzieht, sah zu tief ins Glas und geriet in Rage, als Lisa M., von ihren Freunden angefeuert, auf einem Tisch tanzte.

Der Tanz war zwar nach Aussagen von Zeugen in keiner Weise anzüglich, aber Manuel S. fühlte sich, wie er später angab, provoziert. Er beschimpfte Lisa S. als "billige Schlampe". Als ihn die junge Frau aufforderte, die Party zu verlassen, pöbelte S. weiter, woraufhin Lisa M. nach eigenen Angaben aus Wut eine Flasche vom Tisch fegte. Ihr Ex-Verlobter hob anschließend eine am Boden liegende Bierflasche auf und warf sie der 18-Jährigen mit Wucht ins Gesicht. Die Folgen: Bei der jungen Frau brach ein Eckzahn ab, die Lippe blutete aus einer Platzwunde.

Die Quittung für diesen Ausraster erhielt Manuel S. jetzt: Er musste sich vor dem Amtsgericht in Norderstedt einer Anklage wegen Körperverletzung und Beleidigung stellen. Der Angeklagte erzählt, dass er an jenem Abend viel durcheinander getrunken habe, Lisa M. habe ihn dann nicht nur durch ihr Tanzen, sondern auch durch die nach seiner Darstellung in seine Richtung geworfene Flasche provoziert. Lisa M. berichtet wiederum von den starken Zahnschmerzen, unter denen sie zwei bis drei Wochen gelitten habe. Der Zahn sei nach dem Treffer mit der Flasche zersplittert. Sie habe stark geblutet, gezittert und geweint. Inzwischen sei der Zahn repariert, sie habe ihrem Ex-Partner, der alkoholisiert schon immer zu Aggressionen geneigt habe, verziehen.

Zeugen bestätigen, dass der Angeklagte stark angetrunken gewesen sei. Er habe geschwankt und gelallt - ein Umstand, den der Verteidiger aufgreift, um seinen Mandanten als vermindert schuldfähig einzustufen.

Amtsrichter Reinhard Leendertz ist in diesem Punkt jedoch anderer Meinung: Der Angeklagte sei nicht zum ersten Mal auf einer Party zu viel getrunken. Er habe seine Freundin vielleicht nicht so stark verletzen wollen, sei aber durchaus in der Lage gewesen, sein Handeln zu steuern. Nach Meinung des Richters hat Lisa M. den Angeklagten überhaupt nicht provoziert, sondern angemessen reagiert.

Der arbeitslose Angeklagte, der keinen Schulabschluss hat, lebt bei und von seinen Eltern. Er hat nach eigener Aussage eine Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma in Aussicht. Bisher ist Manuel S. nicht vorbestraft. Das Urteil lautet auf eine Geldstrafe von 1100 Euro, die er abstottern darf.