Amtsgericht Segeberg verurteilt Hundebesitzer zu Geldstrafen

Wahlstedt. Die drei Hunde des Ehepaares Anja (38) und Alexander B. (60) aus Wahlstedt waren vielen Bewohnern im Ort bekannt, denn mancher Fußgänger oder Radfahrer, der an dem Grundstück der Eheleute vorbeikam, kann von einer unschönen Begegnung mit den freilaufenden Tieren berichten.

In der Regel stürzten sich die beiden Bernersennenhunde und ein Schäferhundmischling zähnefletschend auf jeden Passanten, trieben sich zudem zum Ärger der Anwohner auch gelegentlich in fremden Gärten herum.

Im Jahr 2009 erhielten die Hundehalter mehrere Bußgeldbescheide vom Ordnungsamt, unter anderem weil die Hunde einen achtjährigen Jungen vom Fahrrad gestoßen hatten. Ein weiterer Vorfall im August 2009 brachte den Eheleuten B., die inzwischen nach Klein Rönnau verzogen sind, eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung ein: Die beiden Bernersennenhunde bissen der Zeitungsausträgerin Ludmilla I. (50) in den Oberschenkel und ins Gesäß.

Im Prozess vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg zeigen die angeklagten Hundehalter zunächst wenig Reue: Alexander B. weist darauf hin, dass er nichts von den Vorfällen mitbekommen habe. Das Grundstück sei eingezäunt, es müsse jemand die Gartenpforte geöffnet haben, auch seien die Hunde oft von Passanten provoziert und mit Steinen beworfen worden. Schließlich räumen die Angeklagten aber ein, dass einer der Bernersennenhunde "eine Macke" gehabt habe.

Die Angeklagten betreiben jetzt in Klein Rönnau einen Pferdehof, haben den "problematischen Hund" weggegeben und betonen, dass es seit Monaten keinen Zwischenfall mehr gegeben habe, obwohl die Hunde auf dem Hof frei herumlaufen würden.

Das Opfer der Bissattacke, Ludmilla I., wirkt noch immer geschockt, als sie - den Tränen nahe - erzählt, wie die riesigen Hunde durchs Gartentor auf sie zustürmten und sie ansprangen. Einer der Hunde biss ihr ins Gesäß, ein anderer in den Oberschenkel.

Schließlich schaffte es die verängstigte Frau, sich vorsichtig zu entfernen, einem Nachbarn gelang es, die Hunde hinter den Zaun zu treiben und einzusperren. Er rief auch die Polizei. Die Angeklagten sehen Ludmilla I., bei der die Quetsch- und Kratzwunden inzwischen glücklicherweise völlig verheilt sind, zum ersten Mal. Zerknirscht entschuldigen sich die Eheleute, was Richter Florian Wüllenkemper positiv zur Kenntnis nimmt.

Das Urteil fällt milde aus: Der als IT-Berater gut verdienende Alexander B. erhält eine Geldstrafe von 1500 Euro, seine Frau Anja B. muss 120 Euro Strafe zahlen. Aufgrund der Vorgeschichte hätten die Angeklagten gewarnt sein müssen und die Hunde nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen, betont der Richter, der in der Hoffnung, es möge der letzte Vorfall dieser Art gewesen sein, die Verhandlung schließt.