Angeblich “aus Versehen“ lud Ortwin S. (45) aus Bad Segeberg Bilddateien mit Kinderpornografie aus dem Internet auf seinen Rechner, eine wenig glaubwürdige Ausrede, angesichts von etwa 3000 gespeicherten Bildern.

Bad Segeberg. Im Herbst 2008 stellte der gelernte Elektriker kurz nach einander zwei Filme zum Herunterladen ins Internet, auf denen der sexuelle Missbrauch von Kindern im Alter von ein bis zehn Jahren in Form von analem, vaginalem und oralem Geschlechtsverkehr zu sehen ist. Ortwin S. geriet ins Visier des Landeskriminalamtes, das im Februar 2009 seine Wohnung durchsuchte und neben den 3000 Bilddateien etliche Speicherkarten, CD-Roms, Videokassetten mit kinderpornografischen Inhalten und die gesamte PC-Anlage beschlagnahmte.

Im Prozess vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg räumt der Angeklagte die Vorwürfe aus der Anklageschrift ohne "Wenn und Aber" ein. Man merkt ihm an, dass es ihm schwerfällt, in dem mit einer Schulklasse und mehreren Reportern voll besetzten Gerichtssaal über die Sache zu reden: Er versteckt sich hinter Formulierungen wie "man klickt irgendwas an", "man weiß, dass es strafbar ist", nur selten benutzt er die Ich-Form.

Ortwin S. erzählt, dass es ihm nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin im Jahre 2005 nicht gut ging, er sei zwar regelmäßig zur Arbeit gegangen, habe aber viel getrunken und seine Freizeit ausschließlich am PC verbracht, wo er sich pornografische Bilder und Filme herunterlud. Zufällig beim Eingeben wahlloser Suchbegriffe wie "FKK" sei er auf kinderpornografische Sachen gestoßen, die man nur ansehen könne, wenn man sie herunterlädt. Der Angeklagte behauptet, erleichtert zu sein, dass das Ganze herausgekommen sei, denn von allein hätte er es nicht geschafft, "einen Schlussstrich" zu ziehen und seine Sammelleidenschaft in den Griff zu kriegen. Den von Richterin Anja Meter-Löwisch geäußerten Verdacht, er sei pädophil, weist der Angeklagte entschieden von sich. Auch würde er nie so weit gehen, ein Kind zu berühren, da habe er eine "moralische Grenze". Der Angeklagte gibt zu, seit seinem 22. Lebensjahr Alkoholiker zu sein, ein Therapieversuch sei gescheitert, er trinke mindestens drei Liter Bier am Tag.

Für die Richterin ist eine Bestrafung des Angeklagten zweitrangig, wichtiger sei, dass der Angeklagte behandelt werde, damit die Gefahr, dass er sich doch einmal an Kindern "vergreife", gebannt werde.

Nachdem der Angeklagte sich zu einer ambulanten Alkohol- und einer sexualpsychischen Therapie bereit erklärt hat, verurteilt ihn die Richterin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Der Angeklagte Ortwin S., der von sich behauptet, jetzt nur noch Pornomaterial mit Erwachsenen anzusehen, nimmt das Urteil erleichtert an.