27-Jähriger wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Schlimmste Verletzungen wurden durch das beherzte Eingreifen einer Mitarbeiterin der benachbarten Tankstelle verhindert: Sie zerrte den “Burger King“-Mitarbeiter von seinem Angreifer weg und rief die Polizei.

Henstedt-Ulzburg/Norderstedt. Mit unfassbarer Brutalität schlug der Iraker Massoud K. (27), jetzt wohnhaft in Lüneburg, seinen Cousin Hassib A. (29) im März 2009 mit einer Eisenstange zusammen. Tatort war der Parkplatz von "Burger King" in Henstedt-Ulzburg, wo Hassib A. arbeitete, als sein Cousin erschien und ihn um eine "Unterredung" vor der Tür bat. Schlimmste Verletzungen wurden durch das beherzte Eingreifen einer Mitarbeiterin der benachbarten Tankstelle verhindert: Sie zerrte das Opfer von seinem Angreifer weg und rief die Polizei. Hassib A. kam mit Prellungen und einer Bisswunde an der Schulter davon, letztere ebenfalls vom Angeklagten verursacht - jedenfalls nach Meinung der Staatsanwaltschaft, die den jungen Mann wegen schwerer Körperverletzung anklagte.

Der Angeklagte bestreitet vor dem Amtsgericht in Norderstedt, mit einer Eisenstange zugeschlagen zu haben, sein Cousin habe ihm eine Kopfnuss verpasst, er habe sich nur gewehrt.

Richterin Andrea Meurer zeigt dem Angeklagten erschreckende Polizeifotos, die die zum Glück inzwischen verheilten Kopfwunden des Opfers dokumentieren. Der Angeklagte zuckt unwissend mit den Achseln, er hat angeblich keine Ahnung, woher die Verletzungen seines Cousins stammen. "Der will mir was in die Schuhe schieben", übersetzt der Dolmetscher aus dem Kurdischen, denn Täter und Opfer sprechen anscheinend kein Wort Deutsch, obwohl sie seit zwei Jahren hier leben.

Die Richterin möchte den Grund des Streits wissen - schließlich waren die beiden Cousins einmal "ein Herz und eine Seele" und wohnten bis kurz vor der Tat zusammen in Henstedt-Ulzburg.

Seine Wut erklärt der Angeklagte damit, dass er seinem Cousin jeden Monat 200 Euro Miete gezahlt habe, wodurch ihm zum Leben nur 150 Euro blieben. Dann habe er herausgefunden, dass Hassib A. die Miete vom Sozialamt erhalte.

Das Opfer der Schläge erscheint mit seinem Vater, mit seinem Cousin redet er kein Wort mehr, hat ihn nicht mal begrüßt. Er sagt aus, der Angeklagte habe ohne Vorwarnung mit der Eisenstange zugeschlagen, bis er die Stange festhalten konnte, woraufhin ihm der Angeklagte mit aller Kraft in die Schulter gebissen habe. Die Richterin hält diese Darstellung für glaubhaft und widerspruchsfrei - die Angaben des Angeklagten seien Schutzbehauptungen. Sie hält dem Angeklagten, der sich in seinem letzten Wort kleinlaut entschuldigt, zugute, dass er nicht vorbestraft ist und inzwischen eine Arbeitsstelle hat.

Massoud K. wird zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren verurteilt.