Was als idyllische Radtour zweier befreundeter Familien aus Henstedt-Ulzburg am Himmelfahrtstag im Mai 2009 begann, endete in Tangstedt mit einem Schockerlebnis.

Norderstedt. Ein Teil der Radfahrergruppe hatte mit den Kindern schon die Wakendorfer Straße überquert, als plötzlich ein Rennradfahrer mit hoher Geschwindigkeit um die Kurve bog und mit den Worten: "Du Arschloch, mach Platz !" dem Familienvater Olaf S. (39) wie es aussah mit Absicht gegen den Hinterreifen fuhr. Was dann geschah, ist unklar: Fest steht, dass der Rennradfahrer Thomas W. (53) aus Hamburg nach dem Sturz der Ehefrau seines "Opfers" Petra S. mit der Faust ins Gesicht schlug.

Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Beleidigung musste sich Thomas W. jetzt vor dem Amtsgericht in Norderstedt verantworten. Thomas W. gibt die gerufene Beleidigung zu, er wollte aber nach seinen Angaben den Radfahrern ausweichen, als er mit circa Tempo 30 herangebraust kam. Er habe die Situation falsch eingeschätzt, weshalb es zu der Kollision kam. Dann wollte er sein Rad von der Fahrbahn schieben, als Petra S. ihn plötzlich am Arm festhielt mit den Worten: "Halt, hier geblieben." Der Angeklagte will eine Abwehrbewegung gemacht haben und die Frau versehentlich im Gesicht getroffen haben, was ihm leid tue.

Petra S. ließ sich zur Verärgerung des Richters bei dem Prozesstermin entschuldigen, sie sei nicht in der Lage, dem Angeklagten gegenüber zu treten, habe Schlafstörungen und starke Ängste.

Die befreundeten Eheleute Ralf W. (45) und Silke W. (39) aus Henstedt-Ulzburg warteten mit den Kindern auf der anderen Straßenseite. Zum genauen Hergang der Auseinandersetzung können sie aber ebenso wenig etwas sagen, wie der Radfahrer Bernd S. (46), der zufällig des Weges kam und versuchte, den Angeklagten zu beruhigen. Übereinstimmend berichten die Zeugen von der großen und für sie überraschenden Aggressivität des Angeklagten.

Richter Reinhard Leendertz geht nicht davon aus, dass Thomas W. mit Absicht das Fahrrad von Olaf S. anfuhr, da er sich selbst damit in Gefahr begab. Eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung scheidet daher aus, woraufhin der Verteidiger anregt, das Strafverfahren einzustellen, insbesondere weil Thomas W. inzwischen an sein Opfer Petra S. ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zahlte. Richter Leendertz lehnt diesen Vorschlag ab mit dem Hinweis auf eine Verurteilung des Angeklagten aus dem Jahre 2007 wegen eines ähnlichen Vorfalls in Hamburg: Der Angeklagte hatte damals einer Autofahrerin in Hamburg durch die offene Autoscheibe ins Gesicht geschlagen.

Die Staatsanwältin beantragt eine Geldstrafe von 5600 Euro für den bei einer Hamburger Krankenkasse arbeitenden Angeklagten. Richter Leendertz kommt nach einer Überlegungspause zu dem Ergebnis, dem Antrag der Verteidigung zu entsprechen und das Opfer des Schlages Petra S. in einem neuen Termin als Zeugin zu hören, um die Umstände der Körperverletzung genau zu klären.