Wer seinen alten Tannenbaum und den Verschnitt aus dem Garten zu Ostern als Osterfeuer im Garten verbrennen möchte, der sollte sich bei der Stadt zunächst die Genehmigung dafür holen.

Norderstedt. Wenn nämlich die Feuerwehr ausrücken muss, weil jemand ein unangemeldetes Feuer meldet, kann schnell ein Knöllchen von bis zu 2500 Euro fällig werden. Das Osterfeuer kann traditionell am Sonnabend vor Ostern entzündet werden. Feuer am Karfreitag sollten unterlassen werden, um dem ernsten Charakter des stillen Feiertages nicht zu widersprechen. Außerdem sollten Holzstapel, die seit Wochen angesammelt wurden vor dem Anzünden umgeschichtet werden. Dann haben Tiere, die sich in diese Zeit dort verkrochen haben, eine Chance zur Flucht. Zuständig für die Anmeldungen bis zum 31. März ist der Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben im Rathaus. Telefonisch ist die Stelle unter Tel. 040/53 59 51 08 zu erreichen. Schriftlich im Rathaus (Zimmer 108, 22846 Norderstedt) und unter der Adresse ordnungsamt@norderstedt.de ist die Anmeldung auch per E-Mail möglich. (abm)