“Der Vatertag ist in Gerichtskreisen kein beliebter Tag“, sagt Jugendrichter Wolfgang Niehaus vom Amtsgericht in Bad Segeberg bei Eröffnung des Strafverfahrens gegen Cornel H. (19) aus Bad Segeberg.

Bad Segeberg. Junge Männer, meistens noch nicht Väter, wie der Angeklagte, gehen an diesem Tag auf "Sauftour" - es gibt oft Streitereien und Schlägereien, die ein gerichtliches Nachspiel haben.

Der Angeklagte, für den Richter ein alter Bekannter, war mit einigen Kumpels am Himmelfahrtstage auf einem Wanderweg am Segeberger See unterwegs.

Die Anklage wirft ihm vor, einem jungen Mann, der sich weigerte, von einer Bank aufzustehen, gegen den Brustkorb getreten zu haben und dem am Boden liegenden einen heftigen Faustschlag versetzt zu haben.

Cornel H., der gerade im dritten Anlauf versucht, seinen Hauptschulabschluss zu bestehen, gibt zu, dass er sein Opfer Kiljan H.(19) aus Bad Oldesloe getreten hat, angeblich hat ihn sein späteres Opfer vorher angepöbelt und aufgefordert, ihm eine "Mische" zu geben - gemeint ist eine Mischung Cola/Whisky. Den Faustschlag hat ein anderer Freund dem Opfer versetzt.

Kiljan H. ist zwei Köpfe größer und kräftiger als der schmächtige Angeklagte. Er erzählt im Zeugenstand, die Gruppe um den Angeklagten hätte ihn und seine Freunde, die nur Bier tranken und relativ nüchtern waren, angepöbelt, sie sollten verschwinden. Aus heiterem Himmel habe H. ihn dann getreten und geschlagen. Der Zivi erlitt Prellungen und schmerzhafte Gesichtsquetschungen, zum Glück blieben keine Schäden zurück.

Richter Niehaus hält es letztlich für unerheblich, wer den Streit anfing, denn für ihn steht fest, dass der Angeklagte völlig grundlos zuschlug. Wegen ähnlicher im Suff begangener Körperverletzungen stand Cornel H. schon als Jugendlicher mehrmals vor Gericht.

"Nüchtern sind sie ein netter Kerl, aber wenn sie was getrunken haben, kann für sie keiner die Hand ins Feuer legen", ermahnt der Richter den Angeklagten, der beteuert, jetzt nichts mehr zu trinken - er wisse jetzt, wohin das bei ihm führe.

Da Cornel H. sein weiterer Lebensweg nicht verbaut werden soll, sieht der Richter von einer Freiheitsstafe ab. Der Angeklagte muss 40 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und einen sozialen Trainingskursus absolvieren, um zu lernen, Streit aus dem Weg zu gehen oder in vernünftiger Form zu lösen.