Ein Zeuge hatte beobachtet, wie das Material nachts in das Mietshaus am Uhlandweg geschafft worden war.

Norderstedt. Michael B. (52) aus Norderstedt wurde im Juli 2008 nachts gegen 2 Uhr durch ein Poltern vor dem Mietshaus am Uhlandweg, in dem er im 3. Stock wohnt, geweckt. Von seinem Schlafzimmerfenster aus sah er, dass ein Kleinwagen vor dem Haus gehalten hatte und vier Männer Metallteile aus dem Kofferraum holten und ins Haus trugen.

Am Tage sah Michael B., dass im Kellerverschlag des Mitmieters Sascha G. (24) die transportierten Teile, es handelte sich um Kupferrohre, gelagert waren. In der folgenden Nacht beobachtete B. erneut, dass Männer Kupferteile aus einem Wagen ins Haus trugen. Michael B. rief die Polizei an. Dort hatte man inzwischen die Meldung erhalten, dass in der vorherigen Nacht am Gebäude der Hauptgeschäftsstelle der Norderstedter Bank an der Ochsenzoller Straße gewaltsam kupferne Regenfallrohre teilweise abmontiert, beziehungsweise stark beschädigt worden waren. Außerdem wurde von einer Baustelle in Norderstedt der Einbruch in eine Baubude und der Diebstahl von Kupferteilen gemeldet.

Die Nordersteder Polizei stellte im Keller von Sascha G. die gestohlenen Kupferteile sicher, angetroffen wurden bei G. seine Freunde Jari P. (29) aus Norderstedt, Marco A. (41) und Claus B. (37), beide aus Hingstheide bei Itzehoe. Die vier Männer schienen nach weiteren Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zweifelsohne die Kupferdiebe zu sein und wurden wegen Diebstahls angeklagt.

Zu dem Prozess vor dem Amtsgericht in Norderstedt muss Sascha G. polizeilich vorgeführt werden, die anderen Angeklagten erscheinen freiwillig, Sascha G. ist jedoch der Einzige, der sich zu den Vorwürfen äußert, die übrigen Angeklagten, alle arbeitslos, schweigen. Sascha G. behauptet, sein Freund Marco A. sei von einer Gruppe Russen bedroht worden und habe ihn gebeten, das Diebesgut bei ihm unterzustellen zu dürfen. Er habe also nur seinen Keller zur Verfügung gestellt. Richter Reinhard Leendertz weist G. darauf hin, dass dieses Helfen bereits Hehlerei sei - denn, dass es sich um Diebesgut handelte, hatte sich G.,wie er einräumt, gedacht.

Der mit den Angeklagten befreundete Zeuge Jan W. (21) knallt dem Richter eine Taxirechnung auf den Tisch und fordert in unverschämtem Tonfall, ihm sofort die Kosten zu erstatten, er wüsste sowieso nicht, was er hier solle. Souverän weist ihn Richter Reinhard Leendertz in seine Schranken und macht ihm klar, dass man sich vor Gericht so nicht aufzuführen habe. Jan W. beantwortet dann auch die Fragen und berichtet, dass er mit den Russen Geschäfte gemacht habe und ihnen das Kupfer abgekauft habe. Auch ihm stellt der Richter ein Verfahren wegen Hehlerei in Aussicht.

Der Mieter Michael B., der die nächtlichen Abtransporte der Kupferteile beobachtet hat, erkennt im Gerichtsaal die Angeklagten Marco A. und Sascha G. eindeutig als Tatbeteiligte wieder. Sie werden verurteilt, allerdings nicht wegen Diebstahls, dieser ist ihnen nicht nachzuweisen.

Wegen Hehlerei erhält der nicht vorbestrafte Marco A. eine Freiheitsstafe von sechs Monaten mit Bewährung und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit, Sascha G. muss eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. Jari P. und Claus B., die beide schon erheblich vorbestraft und beide alkohol- und drogenabhängig sind, haben Glück: Weder an den Diebstählen noch an der Hehlerei kann ihnen eine Beteiligung nachgewiesen werden - sie werden freigesprochen.