Bei diesem Rechtsstreit zwischen zwei Schrebergarten-Nachbarn geht es nicht um überhängende Äste oder um beleidigende Gartenzwerge.

Bad Segeberg. Ralf R. (44) aus Bad Segeberg zeigte seinen Nachbarn Jörg M. (43), ebenfalls aus Bad Segeberg an, weil er meinte, dieser habe ihm zwei Eintrittskarten für die "Nacht des deutschen Schlagers" im Wert von 80 Euro gestohlen. Ralf R. hatte die Karten geschenkt bekommen, aber kein Interesse an der Schlagerveranstaltung. Der Frührentner wollte die Karten für 40 Euro verkaufen. Nach einem Besuch seines Gartennachbarn Jörg M. waren die Eintrittskarten verschwunden. Wutentbrannt erstattete Ralf R. gegen Jörg M. eine Strafanzeige wegen Diebstahls. Vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg sitzt Jörg M. jetzt auf der Anklagebank und behaupet, er habe die Karten im Einverständnis mit seinem Gartennachbarn mitgenommen und sie an Bekannte weitergegeben, die allerdings nichts dafür bezahlt hätten.

Inzwischen habe er seinem Nachbarn Ralf R. 20 Euro für die Karten gegeben - und man habe sich wieder vertragen. Ralf R. bestätigt im Zeugenstand, dass er sich zwar damals sehr über seinen Gartennachbarn geärgert habe, aber schon bald habe er die Anzeige bereut. Er habe das Gespräch mit seinem Nachbarn gesucht, denn eigentlich waren sie befreundet, halfen sich gegenseitig im Garten und feierten zusammen. Durch die Zahlung der 20 Euro ist die Sache für Ralf R., der das Strafverfahren am liebsten rückgängig gemacht hätte, erledigt.

Der Vorschlag von Richterin Anja Fischer-Löwisch, das Strafverfahren wegen geringer Schuld einzustellen, wird dann von allen Beteiligten mit Erleichterung angenommen.