“Mäusekleber“ - das klingt nach einem lustigen Karnevalsartikel. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine Klebefalle, um unliebsamen Nagern in Haus, Keller oder Schuppen den Garaus zu machen - auf eine extrem grausame Art und Weise.

Henstedt-Ulzburg. Eine Tierschützerin aus Henstedt-Ulzburg, die entdeckt hatte, dass solche Klebefallen in einem hiesigen Landhandel verkauft werden, wendete sich empört an den Hamburger Tierschutzverband. Der verwies die Beschwerdeführerin an den Landesverband Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. Tierschutzberater der schleswig-holsteinischen Institution ist Oliver Schwarz, ebenfalls aus Henstedt-Ulzburg. Fazit seiner Recherchen: Die "Mäusekleber" dürfen, auf Basis von EU-Recht, im Ausland hergestellt, nach Deutschland importiert und hier verkauft werden. Wer diese Art Fallen aber benutzt, verstößt gegen geltendes Tier- und Artenschutzrecht - und macht sich mithin strafbar.

Die Funktionsweise der Fallen: Auf eine Fläche wird aus einer Tube der extrem wirksame Kleber geschmiert, dann wird ein Köder positioniert. Läuft die Maus zum Köder, klebt der Nager fest. Der Anfang eines "absolut qualvollen Todeskampfes", wie ein Benutzer aus dem Lager der Geflügelzüchter im Internet beschreibt, "aber es wirkt!" Wenn die Fallensteller die gefangenen Tiere nicht bald erlösen, verrecken die Mäuse (oder Ratten) elend, beißen sich nicht selten Füße und Beine ab.

Deshalb beklagt die Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes, die von Oliver Schwarz eingeschaltet wurde, dass "dem Tier in unnötiger Weise ein über längere Zeit hingezogenes Leiden und ein langsamer Todeskampf zugemutet wird". Im Internet wird indes der Verkauf solcher "Mäusekleber", häufig auch in Asien hergestellt, mittels lustiger Comicbilder verniedlicht.

Die Fallen, die es auch als bereits mit Klebstoff präparierte, feste Matten gibt, erwischen nicht nur Mäuse und Ratten. In Internet-Foren von Katzenliebhabern wird darüber berichtet, wie sich auch Katzen verklebt und dadurch teils schwer verletzt hätten.

Der Henstedt-Ulzburger Tierschutzexperte Schwarz recherchierte in der Umgebung. "In mehreren Geschäften bekam ich die positive Rückmeldung, dass man solche Fallen nicht verkaufe, weil dies tierschutzwidrig sei." "Es kann nicht angehen", so Schwarz weiter, "dass ich solche Dinge legal hier bei uns kaufen kann, mich aber strafbar mache, wenn ich sie benutze." Die Tierschützer plädieren dafür, stattdessen eine sogenannte Totschlagfalle zu verwenden, wenn es Schädlinge zu bekämpfen gelte.

Der Deutsche Tierschutzbund ist auf der Suche nach einer "mutigen Behörde", wie etwa einem Kreis-Veterinäramt, um einen Präzedenzfall zu schaffen. Demnach müsste vor dem Europäischen Gerichtshof zu klären sein, ob der ethische Tierschutz ein zulässiger Grund zur Beschränkung des freien Marktes sei. Bis dahin fordern die Tierschutzorganisationen die Verbraucher auf, sich an die Vertreiber solcher Positionen mit der Aufforderung zu wenden, die "Mäusekleber" vom Markt zu nehmen.

Weitere Infos unter: www.Tierschutz-sh.de