Mathias R. (30) aus Wahlstedt feierte am 30. April 2009 ausgiebig mit viel Alkohol in seinen Geburtstag hinein. Morgens gegen 4 Uhr kam es zu einem Streit mit seiner Freundin. Der 30-Jährige verließ die Wohnung und holte sich an einer Tankstelle an der Kronsheider Straße Nachschub an Bier.

Bad Segeberg. Dort traf er den Deutsch-Russen Alexander K. (23), den er vom Sehen kannte und der ebenfalls seit dem Vorabend feierte und trank. Die beiden Männer tranken gemeinsam weiter und kauften zusammen bei der Tankstelle noch mehr Bier, das sie in der Wohnung von Alexander K. trinken wollten. Auf dem Weg dorthin schlug Alexander K. dem ziemlich betrunkenen Mathias R. plötzlich ins Gesicht, sodass der zu Boden ging.

Der Deutsch-Russe riss den Rucksack seines Opfers mit einem Portemonnaie mit 15 Euro, der EC-Karte und einigen Flaschen Bier an sich und verschwand. Mathias R. blieb mit gebrochener Nase und einigen lockeren Zähnen zurück. Mit der EC-Karte seines Opfers hob Alexander K. am Vormittag des selben Tages einmal 100 und kurz danach 200 Euro beim Bankautomaten der Commerzbank in Wahlstedt ab.

Alexander K. aus Wahlstedt musste sich jetzt wegen Raubes vor dem Schöffengericht in Bad Segeberg verantworten. Der Angeklagte zeigt sich reuig, er gibt die Vorwürfe aus der Anklageschrift zu, behauptet aber, zu dem Faustschlag von Mathias R. durch einen vorangegangenen Streit provoziert worden zu sein. Vergeblich hat er in der Zwischenzeit versucht, Kontakt zu seinem Opfer aufzunehmen, um sich zu entschuldigen. Die Raubtat habe er nicht geplant, es sei so über ihn gekommen.

Woher er die Pin-Nummer gewusst habe, will Richterin Anja Fischer-Löwisch vom Angeklagten wissen. Die habe er zufällig gesehen, als sein späteres Opfer in der Tankstelle das Bier mit der EC-Karte gezahlt habe, sagt der Angeklagte. Die Prozessbeteiligten sehen sich Bilder aus der Überwachungskamera der Tankstelle an, auf denen deutlich zu erkennen ist, dass der beim Bezahlen neben Mathias R. stehende Angeklagte sehr aufmerksam beim Eintippen der Pin-Nummer zusieht und sich diese zum Erstaunen aller Anwesenden trotz seiner erheblichen Trunkenheit einprägte.

Gericht und Staatsanwältin gehen im Ergebnis davon aus, dass sich der Angeklagte die Zahlen bewusst einprägte und die Betrunkenheit seines Opfers, das älter und zwei Köpfe größer ist als er, ausnutzte, um die Raubtat zu begehen. Alexander K. stand schon als Jugendlicher mehrfach wegen Diebstahls- und Betrugstaten vor Gericht, nun trifft ihn die Härte des Erwachsenenstrafrechts, das für einen Raub mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorsieht, was die Staatsanwältin dem verschreckten Angeklagten deutlich macht.

Da Alexander K. aber kurz vor seiner Gesellenprüfung als Metallschlosser steht und sein Lehrherr ihn trotz des Strafverfahrens weiter beschäftigen will, sind sich Gericht und Staatsanwältin einig, dass dem Angeklagten die Zukunft nicht durch einen Gefängnisaufenthalt verbaut werden soll. Alexander K. erhält eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung, an sein Opfer Mathias R., dem das abgehobene Geld von seiner Bank erstattet wurde, muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld von 500 Euro zahlen.