Polizisten sprühen dem Mann Pfefferspray ins Gesicht, um ihn kampfunfähig zu machen.

Norderstedt. Der 39 Jahre alte Michael O. aus Hamburg arbeitete zehn Tage für eine Norderstedter Gebäudereinigungsfirma, bis er sich mit seinem Chef zerstritt, die Arbeit hinwarf und mehrfach vergeblich seinen Lohn einforderte. Anfang dieses Jahres ging Michael O. zu dem Kindergarten in Norderstedt, in dem er geputzt hatte, und verlangte von der Kindergartenleiterin den Lohn.

In ruhigen Worten erklärte ihm die Kita-Leiterin, dass das Reinigungsunternehmen für die Zahlung zuständig sei, sie forderte den Nigerianer auf, das Gebäude zu verlassen, als dieser plötzlich die Ehefrau seines ehemaligen Chefs sah, die ihr Kind abholen wollte.

Michael O. beschimpfte und bedrohte die schwangere Frau, die die Polizei und ihren Mann anrief, woraufhin O. sich einige an der Wand hängende Schlüssel des Kindergartens schnappte und damit verschwinden wollte. Die eintreffenden Polizisten forderten O. auf, die Schlüssel zurückzugeben, was er verweigerte. Die Situation eskaliert, als der ehemalige Chef Norbert S. (43) erscheint: Nach einem kurzen Wortgefecht will sich O. auf ihn stürzen und kann nur mit Mühe von den Polizisten zurückgehalten werden. Der kräftige Afrikaner wehrt sich heftig, schlägt um sich und beißt einem der Beamten in die Hand. Schließlich sprühen ihm die Polizisten Pfefferspray ins Gesicht, um ihn kampfunfähig zu machen, dann wird O. in Handschellen abgeführt. Das Ganze spielt sich vor den Augen etlicher Eltern und Kinder ab, die um die Mittagszeit vom Kindergarten abgeholt werden und sich wie in einem Krimi gefühlt haben müssen. Wegen Diebstahls, versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen die Polizei musste sich Michael O. jetzt vor dem Amtsgericht in Norderstedt verantworten. Der Nigerianer fühlt sich im Recht: Er habe nur den ihm zustehenden Lohn haben wollen, habe niemanden angegriffen und meint, völlig grundlos wie ein Schwerverbrecher behandelt worden zu sein.

Der ehemalige Chef des Angeklagten gibt zu, den Lohn nicht gezahlt zu haben, er war nicht bereit, das Geld "schwarz auf die Hand" zu zahlen, wie es der Angeklagte verlangte. Detailliert berichtet einer der beteiligten Polizisten, wie schwierig es gewesen sei, den ausrastenden Angeklagten zu bändigen. Nur weil er Handschuhe trug, zog der Biss in seine Hand keine Verletzung nach sich. Die Kindergartenschlüssel fanden die Beamten bei der Durchsuchung des Angeklagten auf der Polizeiwache, obwohl der Angeklagte den Diebstahl bestritt.

Richter Leendertz vermutet, dass die gestohlenen Schlüssel wohl ein Pfand sein sollten. Er veurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 400 Euro.