Zwei 17-Jährige stahlen Handys, MP3-Player und Geld in Umkleideräumen. Ein Gebrauchtwarenhändler wurde misstrauisch und brachte die Polizei auf die Spur der kriminellen Jugendlichen.

Bad Segeberg. Sie begannen ihren Beutezug am frühen Morgen des 12. Februar in der Dahlmannschule in Bad Segeberg: Nico G. (17) aus Bad Segeberg und David W. (17) aus Rickling versuchten, im Turnhallenbereich der Schule in die Umkleidekabinen zu gelangen. Da die Räume verschlossen waren, wollten die beiden Diebe das Schulgebäude verlassen, fühlten sich aber auf dem Rückweg von einigen Schülern provoziert und schlugen einem von ihnen mehrfach mit der Faust ins Gesicht - bis ein Lehrer sie zwang, das Schulgelände zu verlassen.

Kurze Zeit später befanden sich Nico G. und David W. im städtischen Gymnasium, wo sie mehr Glück hatten: Die Türen der Umkleideräume waren unverschlossen. Während Nico G. "Schmiere stand", durchwühlte David W. Kleidung und Taschen von Schülern. Mehrere Handys, MP3-Player und Geld ließ David W. mitgehen. Anschließend verkauften die beiden ein Handy an den Gebrauchtwarenhändler Amir M. (35), der den Ankauf der angebotenen MP3-Player ablehnte, weil er misstrauisch geworden war. Amir M. war es, der bei den Ermittlungen die Polizei auf die Spur der beiden Diebe brachte, denn er hatte beim Ankauf des Handys auf einer Kopie des Personalausweises von Nico G. bestanden.

Trotz erdrückender Beweise bestreiten die beiden wegen Diebstahls und Körperverletzung angeklagten jungen Männer vor dem Jugendgericht in Bad Segeberg die Taten. Sie behaupten, in beiden Schulen einen Bekannten gesucht zu haben.

Zu der Schlägerei in der Schule kam es nach ihren Aussagen, weil sie durch die Schüler provoziert wurden, die sie beleidigt und angegriffen hätten.

"Ihr seid also die Leidtragenden", kommentiert Richter Wolfgang Niehaus diese Erklärungen ironisch. Das Opfer der durch David W. ausgeführten Faustschläge, der Schüler Tim R. (18), bestätigt im Zeugenstand, dass er die Angeklagten zusammen mit anderen Schülern provoziert hat. Dass die beiden auf dem Schulgelände nichts zu suchen hatten, war für die Schüler offensichtlich, sie hatten ihnen sinngemäß hinterhergerufen, sie sollten sich "verpissen". Tim R. saß nach seiner Schilderung auf einer Bank in der Pausenhalle und hatte den Vorfall schon vergessen, als sich plötzlich David W. vor ihm aufbaute und ihm mit der Faust mehrmals heftig ins Gesicht schlug - bis ein Lehrer aufmerksam wurde und eingriff.

Auch zu den Diebstählen am Gymnasium werden einige Schüler, der ermittelnde Polizist und der Handy-Aufkäufer als Zeugen vernommen. Mehrere Schüler haben die beiden Angeklagten im Vorraum der Turnhalle gesehen. Eine Schülerin erzählt, dass normalerweise während des Sportunterrichts die Umkleideräume verschlossen seien. An dem Tattag hatte sich aber eine Schülerin den Fuß gebrochen, die Schulsekretärin wurde geholt. In dem Durcheinander achtete keiner auf die offen stehenden Türen der Umkleideräume.

Die Aussagen passen alle exakt zusammen, auch die zeitliche Abfolge lässt keinen Zweifel an der Täterschaft der beiden Angeklagten aufkommen. Auffälligerweise fehlten am Tattag beide Angeklagten in der Schule, die sie blockweise anlässlich einer Maßnahme der Arbeitsagentur besuchen.

Gegen David W. liegt eine weitere Anklage vor: Im Juli dieses Jahres klaute er bei Rewe in Wahlstedt Schminksachen - eine Tat, die er zugibt. In einer vierten Anklage wird Nico G. vorgeworfen, bei McDonald's in Segeberg auf dem Parkplatz den 21-jährigen Patrick S. nach einem Streit heftig mit Faustschlägen traktiert zu haben. Wieder muss das Opfer als Zeuge vernommen werden, da Nico G., die Faustschläge bestreitet.

Letztlich sehen Richter und Staatsanwältin alle Anklagepunkte bestätigt. Die beiden schmächtigen kindlich wirkenden Angeklagten haben ein erhebliches Vorstrafenregister aufzuweisen, wobei David W. durch häufige Körperverletzungen auffiel, Nico G. eher durch Diebstähle. Nico G., der im März schon einmal drei Tage in einer Arrestzelle verbringen musste, wird zu einem Jugendarrest von zwei Wochen verurteilt, was der Richter als letzten "Schuss vor den Bug" bezeichnet.

David W. hat erst kürzlich eine Strafe von drei Wochen Dauerarrest verbüßt, jetzt ist nach den Worten von Richter Niehaus eine Jugendstrafe fällig: Sechs Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung lautet das Urteil, weitere Straftaten werden nach den Worten des Richters in den Knast führen, wenn er seine Bewährungschance nicht nutzt.