Was müssen sich Polizisten nur alles bieten lassen: Der Polizist Waldemar R. (28) fuhr mit einem Kollegen im April dieses Jahres mit dem Polizeibus in Bad Segeberg durch die Kurhausstraße, als ihnen auf dem Gehweg Andreas K. (19) entgegenkam, sich mit Blick auf die Beamten in den Genitalbereich fasste und Onanierbewegungen machte.

Bad Segeberg. R. stieg aus und fragte den angetrunkenen jungen Mann, was das sollte, worauf Andreas K. die Antwort verweigerte. Die Polizisten zeigten Andreas K. wegen Beleidigung an, es folgte eine Anklage und jetzt die Verhandlung vor dem Jugendgericht in Bad Segeberg.

Der Angeklagte behauptet, mit einem Freund auf dem Rückweg von einer Feier auf der Rennkoppel herumgealbert zu haben, den Vorwurf der Beleidigung weist er von sich.

Richter Wolfgang Niehaus vernimmt den Polizisten Waldemar R. als Zeugen. Dieser erzählt, dass der Angeklagte nur zehn Meter vom Streifenwagen entfernt deutlich sichtbar im Scheinwerferlicht gestanden habe und Blickkontakt zu den Beamten hielt, als er die obszönen Gesten ausführte. Er habe äußerst arrogant gewirkt. Auf Anregung des Richters entschuldigt sich der Angeklagte: "Wenn Sie es so verstanden haben, tut es mir leid", es sei keine bewusste Beleidigung gewesen.

Der Richter glaubt dem Polizisten und zeigt Verständnis für die "leidgeprüften Beamten, die sich ständig so viel gefallen lassen müssten, obwohl sie im Dienste der Menschheit tätig" seien. Das Verhalten des Angeklagten, der schon öfter wegen kleinerer Delikte vor dem Richter stand, sei herabwürdigend gewesen.

Andreas K., der wegen psychischer Probleme Jahre in Kliniken verbrachte und jetzt eine Ausbildung zum Klempner absolviert, erhält als "Denkzettel", wie der Richter es nennt, eine Verwarnung und eine Geldbuße von 50 Euro.