Norderstedts Lokal-Fernsehsender Noa4 hat sich eine “förmliche Beanstandung“ des Medienrats der Medienanstalt Hamburg und Schleswig-Holstein (MAHSH) und ein damit verbundenes Bußgeld von 1300 Euro eingehandelt.

Norderstedt. Noa4 habe gegen rundfunkrechtliche Bestimmungen verstoßen, so der Rat. Im Programm des Senders wurden zwischen dem 3. und dem 25. August Spots mit dem Titel "Klaus & Klar" des FDP-Landtagskandidaten Klaus Eberhard ausgestrahlt. Der stellvertretende Direktor der MAHSH, Wolfgang Bauchrowitz: "Grundsätzlich ist Wahl- und Parteienwerbung in Funk oder Fernsehen verboten und nur kurz vor der Wahl zulässig. Noa4 hat diesen Spot aber in einem Werbeblock gesendet." Die meinungsbildenden Spots zu unterschiedlichen Begriffen und Sachverhalten aus dem Bereich der Politik wurden als politische Werbung qualifiziert und beanstandet. Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. 1300 Euro muss der Norderstedter Lokalsender nun an die Medienanstalt überweisen. Bauchrowitz: "Das Bußgeld wird gemessen an der Tragweite des Falls und der Wirtschaftskraft des Senders." (abm)