Im Zusammenspiel zwischen Familiengericht, Anwälten, Jugendamt und Beratungsstellen werden die Eltern unterstützt, damit sie gemeinsame Lösungen finden.

Norderstedt. Scheiden tut weh - vor allem Kindern. Wenn aus Liebe Abneigung oder gar Hass geworden ist, beginnt häufig genug ein blutiger Rosenkrieg um das Sorge- und Umgangsrecht - mit dem eigenen Nachwuchs als Zankapfel und Opfern des (Gerichts-)Verfahrens. Im Amtsgerichtsbezirk Norderstedt soll künftig, im Sinne der Kinder, das "Cochemer Modell" praktiziert werden: Im Zusammenspiel zwischen Familiengericht, Anwälten, Jugendamt und Beratungsstellen werden die Eltern aufgefordert und befähigt, zur Kommunikation zurückzufinden und gemeinsame Lösungen zu finden. "Wir wagen, damit anzufangen", sagte Heike Sprunk, Familienrichterin am Amtsgericht Norderstedt und Vorsitzende des Arbeitskreises "Trennung und Scheidung", nach einer Auftaktveranstaltung mit der Anwaltschaft.

Das in Cochem an der Mosel entwickelte Verfahren sieht eine enge Vernetzung der beteiligten Stellen vor. Am Ende steht möglichst eine eigenverantwortliche und einvernehmliche Einigung der Eltern, die außergerichtlich erzielt wird. "Auch wenn die Parteien über nichts mehr reden, dann wenigstens über die Kinder", betont Familienrichterin Sprunk. Sie hat gemeinsam mit ihren drei Kollegen am Amtsgericht annähernd 170 Fälle von Sorge- und Umgangsverfahren per anno auf dem Tisch - Tendenz steigend.

Für die Kinder sei es enorm wichtig, dass Mutter und Vater hinter den vereinbarten "Umgangsregelungen" stehen. "Das Kind kann damit leben, was beide Eltern tragen", sagt die Expertin. Es sei eine "große Aufgabe, die Anwälte bei diesem Verfahren ins Boot zu holen", sagte Dr. Wolf Reinhard Wrege, Direktor des hiesigen Amtsgerichts. Es bedürfe großen gegenseitigen Vertrauens auch zwischen Anwalt und Gericht, so Wrege. Der Arbeitskreis aber rannte offenbar offene Türen ein, wie Heike Sprunk berichtete: "Viele Anwälte begrüßen es, weil sie bereits nach diesem Ansatz arbeiten."

Eltern sind also aufgefordert, an den (Verhandlungs-)Tisch zurückzukehren, auch wenn das Tischtuch zwischen ihnen selbst längst zerschnitten ist. Gleichzeitig bekommen sie, und zwar möglichst zügig, fachkundige Hilfe durch Jugendamt und Beratungsstellen. Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, so sind auch die Anwälte aufgefordert, Schreiben "kurz und deeskalierend" zu verfassen und einen schnellen Termin zur mündlichen Verhandlung anzustreben. Zeigt sich dabei, dass zunächst keine Einigung über Sorge- und Umgangsrecht zu erzielen ist, verweist das Familiengericht an die Beratungsstellen. Dank der fachlichen Hilfe soll eine "tragfähige Lösung im Interesse und zum Wohle der Kinder" erarbeitet werden. Das "Cochemer Modell" genießt mittlerweile bundesweite Anerkennung. Erfahrungen aus den Gerichtsbezirken Segeberg und Ahrensburg zeigen laut Amtsgericht Norderstedt, dass dort dank dieser genannten Vorgehensweise die Zahl "hoch streitiger" Umgangs- und Sorgerechtsfälle zurückgegangen sei.

Schließlich aber geht nichts ohne die grundsätzliche Bereitschaft der Eltern, bei allem Zorn auf den Partner nicht die Kinder aus dem Auge zu verlieren. Richterin Sprunk betont: "Es bringt alles nichts, wenn es kein Fünkchen Miteinander mehr gibt."