Außerdem wird dem jungen Mann auferlegt, sich um einen Therapieplatz für einen Drogenentzug zu bemühen.

Boostedt. Leonhard S. (20) war der Schrecken der ganzen Nachbarschaft in dem Mehrfamilienhaus in Boostedt, wo er mit seiner Mutter wohnt. Tagsüber schraubte er ständig an Motorrollern herum, nachts kamen seine Kumpel lautstark mit ihren Rollern angeknattert. Dann wurde laut Musik gehört und gefeiert. Das ging so über einen Zeitraum von etwa sieben Monaten.

Wenn die genervten Nachbarn sich beschwerten, pöbelte Leonhard S. herum und beschimpfte sie als "Blöde Fotze, Drecksau, Schlampe". Als ihn ein Nachbar durch das Fenster bat, die Musik leiser zu stellen, griff sich S. ein Spielzeuggewehr und richtete es auf den zu Tode erschrockenen Mann. Damit war das Maß endgültig voll: Die Nachbarn zeigten Leonhard S. an.

Vor dem Jugendgericht in Bad Segeberg musste sich der arbeitslose junge Mann jetzt wegen Beleidigung verantworten, eine zweite Anklage warf ihm das Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, denn er war dreimal beim Fahren mit einem seiner geliebten Motorroller erwischt worden, obwohl er keinen Führerschein besitzt.

In einer dritten Anklage ging es neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis um Unfallflucht: Leonhard S. fuhr im Juni dieses Jahres mit dem Mercedes seiner Mutter Verkehrsschilder um, kümmerte sich aber nicht um den Schaden, allein am Auto seiner Mutter betrug die Schadenssumme 2000 Euro.

Leonhard S. redet nichts schön, er gibt alle Taten zu: "Alles scheiße gelaufen", lautet sein Kommentar. Der junge Mann wirkt nicht unsympathisch. Er hat ein massives Drogenproblem, eine stationäre Therapie brach er ab - wegen Heimweh, wie er erzählt. Mit den Nachbarn soll jetzt alles in Ordnung sein, die Motorroller hat er bei einem Kumpel untergestellt. Die Nachbarn, von Richter Wolfgang Niehaus befragt, bestätigen, dass der Angeklagte sich in letzter Zeit ruhig verhält. Der Angeklagte entschuldigt sich im Gerichtssaal, was seine Nachbarn mit Wohlwollen aufnehmen. Sie betonen, S. nicht böse zu sein.

Richter Niehaus redet auf den Angeklagten ein, er müsse dringend eine Therapie machen und sein Leben in den Griff kriegen. Leonhard S., der überwiegend in Heimen aufwuchs, weil seine Mutter schwere Alkoholikerin ist, träumt von einer Ausbildung in der Landwirtschaft, wofür er einen Führerschein benötigt - wegen seiner Drogensucht und der häufigen Straßenverkehrsdelikte im Moment ein unerfüllbarer Wunsch.

In Übereinstimmung mit dem Vorschlag der Staatsanwältin verurteilt der Richter den Angeklagten zu einem Wochenendarrest. Leonhard S. soll ein Wochenende hinter Gittern darüber nachdenken, wie er sein Leben ändern kann, außerdem wird ihm auferlegt, sich um einen Therapieplatz für einen Drogenentzug zu bemühen.