Im Februar schlug Wolfgang G. (48) aus Tangstedt mit einer Sektflasche an der Bushaltestelle an der Dorfstraße in Tangstedt ein Loch in den gläsernen Unterstand, der Schaden für die Gemeinde betrug 300 Euro.

Norderstedt. Im April randalierte G. im Automatenraum der Sparkasse Holstein in Tangstedt: Aus Frust darüber, dass er kein Geld bekam riss er fast den Kontoauszugdrucker aus der Verankerung, mit dem Behältnis für die Kontoauszüge schlug er auf das Display des Automaten ein und zerkratzte ihn- Schadenshöhe dieses Mal: 1500 Euro.

Kaum zu glauben, was für Kräfte Wolfgang G. in seiner Wut entwickelt, denn er sitzt seit einem Sturz vor 25 Jahren im Rollstuhl. Dem in einer Notunterkunft lebenden Mann sollte jetzt wegen dieser Sachbeschädigungen und einem Ladendiebstahl bei Rewe in Norderstedt vor dem Amtsgericht in Norderstedt der Prozess gemacht werden, doch Wolfgang G. erschien nicht freiwillig. Mit einem Polizeibus wurde der Angeklagte abgeholt und rollte mit einstündiger Verspätung herein.

Von den Vorwürfen der drei Anklagen räumte der Frührentner nur den Diebstahl ein, die Sachbeschädigung an der Bushaltestelle bestritt G. vehement mit den Worten: "Ich trinke keinen Sekt, das war schon kaputt."

Der Zeuge Christian S. (59) beobachtete von seinem Arbeitszimmer gegenüber der Bushaltestelle aus, wie der Angeklagte mit lautem Knall auf die Überdachung an der Bushaltestelle einschlug und durch das entstandene Loch eine Sektflasche steckte.

Der Zeuge kannte den Rollstuhlfahrer vom Sehen, erstattete Anzeige, und nach seiner Beschreibung wusste auch der zuständige Polizist sofort, um wen es sich handelte, Wolfgang G. ist in Tangstedt offensichtlich bekannt. Das Randalieren im Vorraum der Sparkasse zeichnete eine Überwachungskamera auf, Richter Reinhard Leendertz sieht sich gemeinsam mit dem Angeklagten und der Staatsanwältin das Video an, der Angeklagte ist eindeutig zu erkennen, schweigt aber zu dem Vorfall.

Es ist nicht das erste Mal, dass Wolfgang G. in dieser Art bei einer Sparkasse randaliert: Der Angeklagte wohnte in Hamburg, wo er in den Jahren 2003 und 2008 bei der Haspa mit seinem Schuhabsatz gegen einen Kontoauszugdrucker trat, die Displays zerkratzte und einen Informationsständer zerstörte, alles aus Wut über nicht ausgezahlte Geldbeträge. Auch Landesdiebstähle finden sich im Vorstrafenregister des Mannes. Richter Leendertz stellt fest, dass die wiederholt von Gerichten verhängten Geldstrafen den Angeklagten offensichtlich nicht beeindruckt haben. Wolfgang G. wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er wird bald wieder vor Gericht stehen, da ihm eine weitere Anklage wegen Ladensiebstahls an Ort und Stelle überreicht wird.