Schon als Jugendlicher stand Frank K. (23) aus Kaltenkirchen mehrfach vor Gericht, weil er immer wieder ohne Führerschein Mofa fuhr.

Norderstedt. Die Führerscheinprüfung hat der junge Mann zwar irgendwann bestanden, wegen Fahrens unter Drogeneinfluss war ihm die Fahrerlaubnis aber vor Jahren entzogen worden. Im Februar dieses Jahres war Frank K. mal wieder mit seinem Roller in Kaltenkirchen unterwegs, als ihn Polizisten kontrollieren wollten. Frank K. floh, wobei er den Streifenwagen seitlich streifte.

Nun musste sich der junge Mann unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Urkundenfälschung und Anstiftung zum Vortäuschen einer Straftat vor dem Amtsgericht in Norderstedt verantworten. Dass er die Kontrolle durch seine Flucht verhindern wollte, lag nahe: K. fuhr nicht nur ohne Fahrerlaubnis, sondern auch ohne Versicherung. Damit das nicht auffiel, war er mit einem gestohlenen Kennzeichen unterwegs. Um die Sache zu vertuschen, überredete der Kaltenkirchener seine Schwester, sich als Halterin des Motorrollers auszugeben und diesen bei der Polizei als gestohlen zu melden. Von der Polizei in die Mangel genommen, hielt die Schwester die Lügerei nicht durch, die Wahrheit kam ans Licht. Der Polizist kannte offenbar den Angeklagten und die Familienverhältnisse, er schrieb als Vermerk: "Er nutzte mal wieder seine Schwester aus."

Nach Verlesung der Anklageschrift erklärt der Angeklagte zerknirscht: "Ja, das war alles so." Richter Reinhard Leendertz fragte den Angeklagten, der zurzeit bei der Firma Popp in Kaltenkirchen arbeitet: "Was haben sie sich nur dabei gedacht? Sie reißen sich doch immer tiefer rein." Frank K. müsste, um den Führerschein zurückzubekommen, eine medizinisch-psychologische Untersuchung machen lassen, die 400 Euro kostet - Geld, das er nach seinen Angaben nicht hat.

Die vom Jugendgericht mehrmals ausgesprochenen Verwarnungen hätten wohl nicht gewirkt, meinte der Richter. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 750 Euro und einer weiteren Führerscheinsperre von sechs Monaten. Auch den Schaden an dem Streifenwagen in Höhe von 700 Euro muss Frank K. ersetzen.