Auf der Party eines Freundes in Norderstedt flippte der Tangstedter Sean B. (21) aus: Er pöbelte herum, trat gegen eine Tür und schlug den Gastgeber. Dieser rief die Polizei, die den jungen Mann im Treppenhaus antraf.

Norderstedt. Ein Beamter bat den Randalierer, sich auszuweisen, aber Sean B. sprach nicht mit dem Polizisten, sondern griff ihn an, als er sich kurz umdrehte.

Die Polizisten mussten den jungen Mann zu zweit festhalten und in Handschellen abführen. Auf dem Weg zum Streifenwagen warf sich Sean B. auf den Boden und musste zum Wagen getragen werden. Auf der Wache schien sich der Mann beruhigt zu haben, doch kaum waren die Handschellen entfernt, wurde er wieder aggressiv, schlug um sich und versuchte, einem Beamten zwischen die Beine zu greifen.

Nur durch abwehrende Schläge konnten die Polizisten den stark Alkoholisierten ruhig stellen. Die Nacht verbrachte Sean B. in einer Gewahrsamszelle.

Jetzt sitzt er zerknirscht auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Norderstedt und muss sich wegen Widerstands gegen Amtsträger, Bedrohung und versuchter Körperverletzung strafrechtlich verantworten. Der Angeklagte gibt die ihm vorgeworfenen Taten ohne Umschweife zu. Im Nachhinein ist ihm sein damaliger Auftritt sehr peinlich. Er entschuldigt sich bei den anwesenden Polizisten, kann sich sein Verhalten kaum erklären. Es sei ihm damals nicht gut gegangen, er sei schon angetrunken auf die Party gekommen, sagt Sean B., der demnächst eine Ausbildung beginnen möchte. Vorher muss er noch weiter bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten, um Schulden in Höhe von 5000 Euro aus Handy-Verträgen abzutragen.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Tangstedter mit dem Gesetz in Konflikt gerät: Schon als Jungendlicher stand er mehrmals wegen verschiedener Delikte vor dem Strafrichter, kam aber damals mit relativ milden Strafen nach dem Jugendstrafrecht davon. "Sie müssen an sich arbeiten, denn jetzt gilt für sie zwingend das Erwachsenenstrafrecht. Die Luft wird langsam dünn für sie", ermahnt Richterin Katrin Thron den Angeklagten.

Im Urteil berücksichtigt sie zugunsten des Angeklagten eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit durch Alkohol. Sean B. erhält eine Geldstrafe von 600 Euro, die er, ebenso wie die Prozesskosten, in Raten abzahlen darf.