nnerhalb der letzten zwei Jahre wurde Renate T. (51) aus Ellerau dreimal wegen Diebstahls vom Amtsgericht Norderstedt zu Geldstrafen veurteilt. Nun sitzt sie wieder auf der Anklagebank desselben Gerichts, weil sie im Mai und Juli dieses Jahres jeweils bei Rewe in Norderstedt und in Henstedt-Ulzburg Lebensmittel gestohlen hat.

Norderstedt/Ellerau. Die Mutter von fünf erwachsenen Kindern lud sich in beiden Fällen den Einkaufswagen voll, im ersten Fall mit Waren im Wert von 110 Euro, im zweiten von 170 Euro. Dann marschierte sie mit den Waren ohne Bezahlung aus dem Laden, wurde aber erwischt und angezeigt.

Bei dem Diebstahl im Mai war die Tochter der Angeklagten dabei - auch sie bediente sich, ohne zu bezahlen mit Waren im Wert von 135 Euro. Von kleinen Diebstählen, so das Gericht, kann man bei diesen Beträgen nicht mehr sprechen. Renate T. begründet ihr Verhalten mit Depressionen und einem Stehlzwang. Die gestohlenen Sachen brauche sie gar nicht, aber in einem Geschäft überkomme es sie manchmal, sie kriege Schweißausbrüche und fange dann an zu klauen. Das könne sie gar nicht steuern, behauptet die korpulente Frau, die auf einen Therapieplatz in Bad Bramstedt wartet.

Vor Jahren sei sie tablettenabhängig gewesen; um die Tabletten bezahlen zu können, habe sie Kleidung gestohlen und verkauft, erzählt die Angeklagte weiter. Richterin Katrin Thron zitiert aus der Liste der gestohlenen Waren: Cornflakes, Tomaten, Kartoffeln, Katzenfutter, Waschmittel, Marmelade usw.

Es handelt sich um Gegenstände des täglichen Lebens, die die von Sozialhilfe lebende Angeklagte mit Sicherheit gut brauchen kann. An eine krankhafte Kleptomanie glaubt die Richterin deshalb nicht, denn bei dieser Störung sei es typisch, dass der Dieb Sachen entwende, die er überhaupt nicht brauche. Auch die Depressionen seien kein Grund, eine verminderte Schuldfähigkeit anzunehmen.

Da die bisher verhängten Geldstrafen Renate T. nicht vom Stehlen abhielten, verhängt die Richterin eine Freiheitsstrafe von drei Monaten mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren, innerhalb derer die Angeklagte keine Straftaten begehen darf, sonst droht eine Gefängnisstrafe.