Vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg sollte jetzt der Prozess gegen den wegen Bedrohung angeklagten Max A. stattfinden.

Bad Segeberg. Das Ehepaar Z. und ein Bekannter befuhren im Oktober 2008 in Bad Segeberg eine mehrspurige Straße, als plötzlich aus dem heruntergekurbelten Fenster eines neben ihnen fahrenden Wagens ein maskierter Mann mit einer Pistole auf sie zielte. Die Fahrzeuginsassen waren in Todesangst, konnten sich aber das Autokennzeichen des anderen Wagens merken und erstatteten Anzeige.

Es stellte sich heraus, dass es sich bei der vermeintlichen Schusswaffe, mit der Max A. (23) aus dem Pkw-Fenster auf den anderen Wagen gezielt hatte, um ein großes Feuerzeug handelte, das einer Pistole täuschend ähnlich sah. Der damals bei der Bundeswehr in Lütjenburg stationierte Max A. hatte erst mit dem Feuerzeug Gucklöcher in einen Stoffbeutel geschnitten und sich diesen dann wie eine Maske über den Kopf gezogen, was offensichtlich äußerst furchteinflößend aussah. Anschließend hatte Max A. die "Waffe" auf die Eheleute Z. und deren Bekannten gerichtet.

Vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg sollte jetzt der Prozess gegen den wegen Bedrohung angeklagten Max A. stattfinden, die drei Zeugen erschienen, der Angeklagte jedoch nicht. Richter Florian Wüllenkemper verurteilte den Angeklagten deshalb im schriftlichen Verfahren per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 600 Euro.

Falls der Angeklagte gegen das Urteil Einspruch erhebt, muss erneut ein mündlicher Verhandlungstermin stattfinden.