Kaltenkirchener muss einwandfreien Lebenswandel führen - sonst wartet das Gefängnis.

Norderstedt. Anfang Dezember des vergangenen Jahres wurde Chris F. (25) aus Kaltenkirchen beim Diebstahl einer Flasche Wodka im Rewe-Markt in Kaltenkirchen erwischt.

Eigentlich würde ein solcher Diebstahl einer geringwertigen Sache (früher "Mundraub" genannt) gar nicht mündlich verhandelt werden, aber Chris F. stand zur Tatzeit unter Bewährung, sodass nun eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe zu erwarten ist.

Richterin Katrin Thron vom Amtsgericht Norderstedt bezeichnet das Vorstrafenregister des Angeklagten als "extrem unerfreulich": Im Alter von 16 Jahren begann die kriminelle Karriere von Chris F. Nach seiner Aussage fing er zu dieser Zeit auch mit dem Trinken an, nachdem er vorher regelmäßig gekifft hatte. Alkoholisiert beging der Angeklagte immer wieder Diebstähle oder Körperverletzungen.

Bei seiner letzten Verurteilung im vergangenen Jahr erhielt Chris F. vom Amtsgericht in Norderstedt die Auflage, sich einer Alkoholtherapie zu unterziehen. Er wurde erst zwei Wochen lang in Rickling entgiftet, dann nahm er 18 Monate lang an Einzel- und Gruppengesprächen in einer Therapieeinrichtung in Quickborn teil. Während der Therapie kam es zu einem Rückfall, der zu dem Diebstahl bei Rewe führte, bei dem der Angeklagte schon so betrunken war, dass er sich nur noch schemenhaft an die Tat erinnert.

In einem längeren Gespräch mit dem Angeklagten erkundet Richterin Katrin Thron die Lebensumstände von Chris F., der stolz erzählt, gerade als Jahrgangsbester seinen Hauptschulabschluss bestanden zu haben. Er hat eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma und ist zurzeit "trocken".

Diese Umstände und das sympathische Auftreten des Angeklagten, dem zuzutrauen ist, dass er einen Neuanfang schafft, bewegen die Richterin dazu, Chris F. eine letzte Chance zu geben. Die Richterin verurteilt Chris F. "mit großen Bedenken", wie sie betont, zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren, während der er einen einwandfreien Lebenswandel führen muss - sonst wartet das Gefängnis. Mit den Worten: "Ich hoffe, dass Sie das schaffen und nicht aus Frust über Bewerbungsabsagen wieder zur Flasche greifen. Das ist ihre letzte Chance", entlässt die Richterin den erleichterten Angeklagten.