Weil sie die Gasrechnung nicht bezahlten, drehtee der Gaslieferant E.on Hanse den Eheleuten Dörte (42) und Sascha G. (39) aus Henstedt-Ulzburg den Gashahn ab.

Norderstedt/Henstedt-Ulzburg. Das Ehepaar konnte also nicht heizen und hatte kein warmes Wasser. Nach Meinung der E.on Hanse manipulierten Dörte und Sascha G. in der Zeit von Mai 2006 bis Januar 2008 den Gasanschluss, sodass das Gas wieder strömte, der Zähler war jedoch außer Kraft gesetzt. Das Ehepaar bezog also 20 Monate lang Gas, ohne dass abgerechnet wurde - geschweige denn gezahlt.

Für die E.on Hanse entstand ein Schaden von 1500 Euro. Dörte und Sascha G. sitzen wegen Diebstahls auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Norderstedt.

Sascha G. tritt schnoddrig auf und bestreitet, an dem Gasanschluss herumgeschraubt zu haben. "Völliger Blödsinn, so etwas ist doch viel zu gefährlich", wettert der Angeklagte. Sie hätten, als das Gas abgestellt war, mit einem Kaminofen und einer Elektroheizung geheizt. Plötzlich - ohne ihr Zutun - habe die Heizung dann wieder funktioniert. Ein Mitarbeiter von E.on Hanse wird als Zeuge vernommen und berichtet, dass die Angeklagten ihn bei einem Kontrollbesuch nicht ins Haus gelassen hätten, aber der Rauch aus dem Schornstein sei für ihn ein deutliches Zeichen gewesen, dass die Heizung lief.

Mit Polizeiverstärkung verschaffte sich der Zeuge Achim S. (44) Einlass in das Haus der Angeklagten in Henstedt-Ulzburg und stellte fest, dass die Heizung lief, der Gaszähler jedoch nicht. Eine Untersuchung ergab, dass in der Verschraubung des Gasanschlusses die eingelegte Platte, die die Gaszufuhr stoppte, entfernt worden war. Eine derartige Manipulation erfordere großes handwerkliches Geschick und sei für einen Laien äußerst gefährlich, so der Zeuge vor Gericht. Der Angeklagte ist gelernter Dachdecker, mit Gas hatte er nie zu tun, wie er auf Fragen von Richterin Katrin Thron beteuert.

Die Richterin sieht keinen anderen Weg als die Eheleute G. freizusprechen. Sie sei zwar nicht von der Unschuld überzeugt, die Beweislage sei aber für eine Verurteilung zu dünn, begründet die Richterin ihre Entscheidung.

Zahlen müssen die Angeklagten die Gasrechnung von 1500 Euro, denn dass sie das Gas verbraucht haben, steht außer Zweifel.