Am 2. Februar wurde Valentina K. (20) vom Amtsgericht Norderstedt wegen Diebstahls zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Das scheint die junge Russin nicht sonderlich beeindruckt zu haben, denn schon neun Tage danach ging sie zusammen mit einer Freundin wieder auf Diebestour.

Norderstedt. Im Herold-Center in Norderstedt wollten die beiden Frauen bei Rewe Lebensmittel im Wert von 80 Euro stehlen. Der Kaufhausdetektiv erwischte sie. Nun sitzt Valentina K. wieder auf der Anklagebank des Jugendgerichts in Norderstedt vor Richterin Katrin Thron, die sie schon im Februar wegen Diebstahls verurteilt hatte. Bei den Vorermittlungen hatte Valentina K. die Diebstähle bestritten, nun gibt sie kleinlaut die Taten zu. Sie habe so wenig Geld und keine andere Wahl gehabt als Lebensmittel zu stehlen, erklärt sie der Richterin. Mit 15 hat Valentina K. geheiratet, mit 16 wurde sie Mutter und folgte ihrem Mann nach Deutschland. Von ihrem Mann getrennt lebt sie in Kaltenkirchen von Sozialhilfe und Kindergeld. Eine Dolmetscherin übersetzt jeden Satz, da die Angeklagte kaum Deutsch spricht, allerdings besucht sie seit einiger Zeit Deutschkurse bei der VHS.

Richterin Thron zeigt sich unbeeindruckt, die Angeklagte würde jetzt auf die Tränendrüse drücken, das könne man ihr nicht abnehmen, denn ein Blick auf die Liste des Diebesgutes zeigt, dass Valentina K. nicht in erster Linie Brot und Margarine gestohlen habe, um zu überleben, sondern unter anderem eine Flasche teuren Rum. Das macht nach Ansicht der Richterin deutlich, dass die Angeklagte nicht wirklich aus Not gestohlen habe. Sie müsse lernen, mit ihrem Geld auszukommen. Valentina K. räumt ein, dass sie zu der Zeit öfter getrunken habe, das habe sich geändert. Als der Staatsanwalt erneut eine Verhängung von Arbeitsauflagen als Strafe vorschlägt, teilt die Angeklagte mit, sie sei wieder schwanger und könne keine schwere Arbeit verrichten. Richterin Thron verurteilt Valentina K. zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit und erklärt ihr, dass es sich nicht um schwere Arbeit handele, die sie ableisten müsse, auch als Schwangere sei das zu schaffen. Wenn die Angeklagte diese Arbeitsstunden nicht zuverlässig ableiste, werde sie trotz Schwangerschaft in eine Arrestanstalt gesperrt, betont die Richterin.

Mit den Worten: "Ich hoffe dringend, dass wir uns hier nicht wieder sehen" schließt sie die Verhandlung.