Liselotte Reiszner versteht die Argumentation des Zweckverbands Wasserversorgung Kaltenkirchen/Henstedt-Ulzburg nicht. Die Hausbesitzerin aus Henstedt-Ulzburg bekommt keine Steuer-Rückerstattung für das Legen eines Hauswasseranschlusses von dem Anbieter (wir berichteten).

Norderstedt. Während die Stadtwerke Norderstedt und Kaltenkirchen die für die Jahre 2000 bis 2008 zu viel berechnete Umsatzsteuer zurückzahlen, erteilen der Zweckverband und der Eigenbetrieb Wasserversorgung des Amts Kisdorf entsprechenden Anfragen von Hausbesitzern eine Absage.

"Wir haben einen Weg gefunden, wie wir die Steuern vom Finanzamt zurückbekommen", sagt Michael Voigt, Leiter Finanz- und Rechnungswesen bei den Norderstedter Stadtwerken. Auch der Zweckverband und der Eigenbetrieb des Amts Kisdorfs sind öffentliche Unternehmen, haben aber Bescheide mit öffentlich-rechtlichem Entgelt ausgestellt. "Die Bescheide sind unabänderlich. Wir scheuen keinesfalls den Verwaltungsaufwand für die Rückerstattung. Es ist rechtlich einfach nicht möglich", sagt Bianka Horstmann, beim Zweckverband zuständig für Recht und Marketing.

Torsten Borchers, Pressesprecher des Finanzministeriums, versteht die enttäuschten Hausbesitzer, die auf eine Rückerstattung gehofft hatten und leer ausgehen, aber: "Es gibt keine Verpflichtung zur Rückzahlung von Umsatzsteuer-Beiträgen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs." Liselotte Reiszner will sich mit diesen Argumenten nicht zufrieden geben und einen Anwalt einschalten.