Die neue Patientenverfügung, die ab dem 1. September gilt, stärkt den Willen des Patienten deutlich.

Norderstedt. Wenn man selbst nicht mehr nach Behandlungswünschen gefragt werden kann, hat nun der in einer Patientenverfügung festgelegte Wille Vorrang vor Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen - so hat es der Gesetzgeber bestimmt.

"Wer zum Beispiel im Wachkoma keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, kann dies somit verbindlich festhalten. Was zu beachten ist, erläutert verständlich und kompakt unser Ratgeber Patientenverfügung", so Marion Helmers, Leiterin der Beratungsstelle in Norderstedt. Auf rund 130 Seiten werden die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge erläutert, und es werden praktische Tipps für die konkrete Umsetzung gegeben. Der Leser erfährt, was beim Verfassen von Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht zu beachten ist und welche Konsequenzen mit diesen Willenserklärungen verbunden sind. Realistische Fallbeispiele, Checklisten und Mustertexte runden das Buch ab. Der Ratgeber kostet 7,90 Euro und ist in der Beratungsstelle, derzeit im Container hinter dem Rathaus, erhältlich.