Angelika Frerichs ist verärgert. Die Hausbesitzerin aus Kisdorf hatte nach einem Artikel der Norderstedter Zeitung mit einer Rückerstattung für das Legen eines Hauswasseranschlusses gerechnet.

Kisdorf. Schließlich hatte der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 8. Oktober 2008 entschieden, dass diese Dienstleistung mit sieben Prozent Mehrwertsteuer zu besteuern sei.

Tatsächlich hatte Frerichs wie die meisten Hausbesitzer im Kreis Segeberg für das Legen eines Hauswasseranschlusses im Jahr 2006 an den Eigenbetrieb Wasserversorgung des Amts Kisdorf 16 Prozent Mehrwertsteuer bezahlt. Doch der Anbieter zahlt nichts zurück. "Ich bin sehr enttäuscht. Immerhin geht es um knapp 300 Euro", sagt Frerichs.

Rainer Löchelt, Leiter des Kisdorfer Eigenbetriebs, argumentiert, dass eine Rückzahlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. Der Eigenbetrieb ist wie der Zweckverband Wasserversorger Kaltenkirchen/Henstedt-Ulzburg ein öffentliches Unternehmen und damit an öffentliches Recht gebunden.

Für das Legen eines Hauswasseranschlusses haben beide Anbieter daher keine Rechnungen, sondern Beitragsbescheide verschickt, die nicht korrigierbar seien. "Wir würden die Mehrwertsteuer gerne zurückerstatten. Nach Prüfung der Rechtslage bekommen wir es aber nicht wieder", sagt Löchelt.