Wer die Papier-Laternen mit Kerzen oder Brennstoffen aufsteigen lässt, muss mit einer Strafe von 10 000 Euro rechnen. In Sülfeld hätte es unlängst zur Katastrophe kommen können.

Kreis Segeberg. Bei einer Hochzeit in Sülfeld wäre es beinahe passiert. Die Feiergesellschaft ließ die sogenannten Himmelslaternen steigen. Auf einem dünnen Drahtgeflecht wird ein kleines Teelicht entzündet, das umgeben ist von dünnem Reispapier. Die erwärmte Luft lässt die Laterne dann bis zu 400 Meter hoch aufsteigen, sie zieht leuchtend ihre Bahn am Himmel bis zu vier Kilometer weit, bis das Licht erlischt und die Laterne als Müll in der Natur niedergeht. So soll es im Normalfall sein.

In Sülfeld gingen kurz nach dem Start zwei Laternen brennend im Dorf nieder, wenige Meter neben dem über 100 Jahre alten Gebäude der ehemaligen Meierei - dieses Gebäude ist noch immer mit Teerpappe eingedeckt. Die Reste der anderen Laterne fanden sich später unmittelbar vor der reetgedeckten Remise am Pastorat wieder. Nicht auszudenken, wenn an diesem Tag beide Gebäude in Flammen aufgegangen wären.

"Ich appelliere an den Gesetzgeber, auch aufgrund dieser beiden Vorkommnisse in Sülfeld, unverzüglich ein Verbot dieser Laternen in ganz Schleswig-Holstein auszusprechen", sagt Ulrich Bärwald, Vorsitzender des Kirchenvorstandes in Sülfeld. Und der Gesetzgeber hat jetzt reagiert. Mit der Romantik am Nachthimmel ist es vorbei. Wie Innenminister Rainer Wiegard am Donnerstag in Kiel mitteilte, dürfen die Himmelslaternen in Schleswig-Holstein nicht mehr aufsteigen. Dieses landesweite Verbot tritt am 28. August in Kraft. In der Zwischenzeit können die Kommunen ein entsprechendes Verbot für ihr Gebiet aussprechen. Wer gegen die neue Verbotsverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10 000 Euro geahndet werden kann.

"Die Brandgefahr ist zu groß, und die Risiken sind nicht abzuschätzen", begründete Wiegard seine Entscheidung.

In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits ein Verbot; in Hamburg steht ein Verbot kurz bevor. Himmelslaternen haben häufiger Brände verursacht. So stand am Neujahrstag 2009 ein Dachstuhl in Bad Harzburg in Flammen, im Herbst 2008 brannte eine Garage in Braunschweig. In Schleswig-Holstein verursachte eine Himmelslaterne am 7. Juni in Eutin einen Brand. Der schlimmste Zwischenfall ereignete sich am Pfingstmontag in Siegen, wo ein Zehnjähriger ums Leben kam, weil eine auf den Wintergarten niedergehende Himmelslaterne einen Wohnungsbrand auslöste.