Am 2. Weihnachtsfeiertag 2008 war Ralf S. (24) auf der Couch in seiner Wohnung in Bad Segeberg beim Fernsehen eingeschlafen, als plötzlich nachts um 3 Uhr zwei Gestalten vor ihm standen.

Bad Segeberg. Bevor Ralf S. richtig zu sich kam, wurde ihm unter Ausstoß wilder Beleidigungen ein Baseballschläger ins Gesicht geschlagen, anschließend folgten Faustschläge. Ralf S., kampfsporterfahren, wehrte sich, hatte aber keine Chance gegen die beiden Männer.

Als er blutüberströmt war, riss der größere der beiden Männer, den er als Ex-Freund seiner Freundin Sonja S. (21) erkannte, den kleineren weg. Ralf S. hatte eine gebrochene Nase, ein angebrochenes Jochbein, ein blaues Auge und Platzwunden.

Für die Tat verantworten mussten sich vor dem Jugendschöffengericht in Bad Segeberg Roy G. (21) und Felix E. (21). Beide wurden wegen schwerer gemeinschaftlicher Körperverletzung angeklagt. Roy G. wird aus dem Untersuchungsgefängnis zum Termin gebracht. Ein Gericht in Leipzig hatte ihn im Oktober 2008 wegen Raubes und schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Im Dezember 2008 war er nur deshalb auf freiem Fuß, weil er gegen die Verurteilung Rechtsmittel eingelegt hatte. Die beiden Angeklagten sind geständig und erzählen, dass sie am Tatabend mit mehreren Leuten Gänsebraten gegessen und Wein, Wodka und Bier getrunken hätten. Die Freundin des späteren Opfers, Sonja S., gleichzeitig die Ex-Freundin des Angeklagten Felix E., beklagte sich über Ralf S., er habe sie geschlagen. Die jungen Leute steigern sich in die Idee hinein, dass Ralf S. eine Abreibung brauche. Da Sonja S., was sie als Zeugin bestätigt, die beiden jungen Männer angestachelt und ihnen den Wohnungsschlüssel gegeben hat, kündigt der Staatsanwalt ein weiteres Verfahren gegen sie wegen Beihilfe an.

Das Opfer Ralf S. gibt im Gerichtstermin zu, seiner Freundin einmal im Streit eine Ohrfeige verpasst zu haben. Mit Felix E. hat er sich inzwischen ausgesprochen und vertragen. Die Entschuldigung von Roy G. akzeptiert er im Gerichtssaal.

Die Täter hatten beide eine schwere Kindheit, bei der Schläge an der Tagesordnung waren. Felix E. verlor früh seine Mutter und wuchs in Heimen auf. Auch Roy G. fehlten in seiner Kindheit feste Bezugspersonen - er zog mit Freunden herum, schwänzte die Schule und fiel immer wieder durch Gewalttaten auf. Entsprechend lang ist sein Vorstrafenregister.

Felix E. flüchtete sich seit seinem 14. Lebensjahr in Drogen, die er auch verkaufte. Er ist in der Segeberger Szene als Dealer bekannt, hat sich inzwischen aber gefangen und ist auf einem guten Weg, so das Jugendamt. Da er sich bei der Schlägerei zurückhielt und beschwichtigte, erhält er eine Jugendstrafe von zwei Jahren mit Bewährung.

Der schmächtige Roy G. war einst sächsischer Meister im Kickboxen. Richter Wolfgang Niehaus bezeichnet ihn als "Schläger übelster Sorte" - Gewalt sei sein Hobby. Eine Bewährung kann es deshalb für Roy G., dessen schwangere Freundin im Zuschauerraum sitzt, nicht geben. Roy G. wird zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Er verabschiedet sich kurz von seiner weinenden Freundin und wird abgeführt.