Arbeitslose haben, im Gegensatz zu beschäftigten Arbeitnehmern, keinen Rechtsanspruch auf Urlaub. Darauf hat jetzt die Agentur für Arbeit Elmshorn hingewiesen, die auch für den Bereich Norderstedt zuständig ist. Wer ohne Genehmigung der zuständigen Agentur in die Ferien fährt, hat demnach keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Deshalb gilt es, den Urlaub unbedingt frühzeitig mit dem jeweiligen Arbeitsvermittler abzustimmen. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II gelten eigene Regelungen. Bezieher dieser Leistungen müssen sich mit der zuständigen Arbeitsgemeinschaft in Verbindung setzen.