Zum zweiten Mal musste die Feuerwehr in Tangstedt zu einem brennenden Wohnhaus ausrücken.

Tangstedt. Bereits Stunden nach dem Großfeuer im Tangstedter Ortsteil Wilstedt stand fest: Eine Kettenreaktion hat zu dem Unglück an der Waldstraße geführt, bei dem ein Einfamilienhaus fast vollständig zerstört wurde. Die Kriminalpolizei geht von einem Schaden in Höhe von mindestens 100 000 Euro aus.

Das Unglück geschah gegen 15 Uhr, als Hausbesitzer Thomas T. mit einem Gasbrenner Unkraut hinter seiner Garage verbrennen wollte. Dabei erwischte er vermutlich einige Blätter, die brennend umher flogen und eine Hecke in Brand setzten. Von dort griffen die Flammen auf einen Holzanbau über und fraßen sich weiter in die Dachkonstruktion des Hauses, das Thomas T. gemeinsam mit seiner Frau Silvia bewohnt.

Wie berichtet, scheiterten seine Versuche, den Brand mit einem Gartenschlauch zu ersticken. Als die Feuerwehr eintraf, stieg bereits ein gewaltiger Rauchpilz über dem Gebäude auf. 150 Feuerwehrleute waren im Einsatz und konnten verhindern, dass weitere Wohnhäuser in Brand gerieten. Während der Löscharbeiten knallte es immer wieder heftig, weil die Eternit-Platten auf dem Dach explosionsartig zersprangen. Die Atemschutzträger der Feuerwehr konnten wegen der enormen Hitze jeweils nur für kurze Zeit eingesetzt werden. Wegen des Einsatzes sperrte die Polizei die Waldstraße.

Nach etwa einer Stunde war der Brand unter Kontrolle. Die Nachlöscharbeiten dauerten bis kurz vor Mitternacht. Die Kripo stellte den Gasbrenner sicher.

Im April war im Tangstedter Ortsteil Rade eine Villa abgebrannt. Auch dort hatte der Hausbesitzer im Garten mit einem Gasbrenner hantiert und das reetgedeckten Gebäude versehentlich in Brand gesetzt. Damals war ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden. Inwieweit die Versicherungen für solche Schäden aufkommen müssen, werde vermutlich vor Gericht zu klären sein, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in Berlin. Allein auf dem Schaden bleiben die Hausbesitzer jedoch keinesfalls sitzen. Selbst bei grober Fahrlässigkeit werde ein Teilbetrag gezahlt.