Ob als Selbstständiger, Geschäftsführer, Handelsvertreter, Außendienstmitarbeiter: Jeder Nutzer eines betrieblichen Fahrzeuges steht irgendwann vor der Frage, wie die private Nutzung steuerlich zu verrechnen ist.

Norderstedt. Außer der pauschalen Versteuerung gibt es die häufig unbeliebte Möglichkeit, die betrieblichen und privaten Fahrten durch das Führen eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Doch wie ist ein Fahrtenbuch korrekt zu führen? Welche Besonderheiten muss ich beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es bei einer Infoveranstaltung zum Thema Fahrtenbuch. Termin ist Dienstag, 7. Juli, ab 18 Uhr in der "TriBühne" in Norderstedt. Die Steuerberatungskanzleien Christoph Füllenbach und Gero Hermanns aus Norderstedt sowie Mitarbeiter des Finanzamtes Bad Segeberg erläutern die Sachlage und klären über Vorurteile auf. Zugleich präsentiert eine Eutiner Firma ihre Lösung für ein automatisiertes Online-Fahrtenbuch. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Anmeldungen: Tel. 040/593 55 70. (nz)