In dem seit Januar laufenden Prozess gegen eine Bulgarin und einen Mazedonier, die eine andere Bulgarin zur Prostitution gezwungen haben, wurde jetzt vor dem Schöffengericht in Neumünster das Urteil gesprochen.

Kreis Segeberg. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Hans-Rainer Pichinot veurteilte Emiliya P. (38) und ihren damaligen Lebensgefährten Redzep A. (37) wegen Freiheitsberaubung und Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung.

Beinahe wäre dieser letzte Prozesstermin ebenso wie einige vorherige in dieser Sache geplatzt, da die Angeklagte Emiliya P. nicht aus Sofia angereist war. Das Gericht beschloss, was nach der Strafprozessordnung in diesem Stadium möglich ist, die Verhandlung ohne die Angeklagte zu Ende zu führen. Beide Angeklagten schwiegen während des gesamten Prozesses, das Opfer und gleichzeitig Nebenklägerin Trayanka A. (22) hält sich nach Drohungen gegen sie und ihre Familie ebenfalls in Bulgarien auf und ließ sich im Prozess durch ihre Anwältin vertreten.

Bei der Wahrheitsfindung musste das Gericht also ohne Aussagen der Hauptbeteiligten auskommen.

Aufgrund von Aussagen der Polizisten und Richter, die Trayanka A. vernommen haben, kam das Gericht zu der Überzeugung, dass die beiden Angeklagten Trayanka A., die mit der Angeklagten Emiliya P. verwandt ist, im Jahre 2006 zur Einreise nach Deutschland verhalfen und sie zwangen, im "weißen Haus" in Bad Bramstedt und in der "Stutenranch" in Rickling als Prostituierte zu arbeiten.

Trayanka A. wurde eingesperrt, ständig bewacht und mit Schlägen und Drohungen gegen ihren damals zweijährigen Sohn gefügig gemacht. Der Tatbestand des Menschenhandels setzt voraus, dass der Täter das Opfer in Kenntnis der Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, dazu bestimmt, sexuelle Handlungen mit Dritten durchzuführen.

Die beiden Angeklagten nahmen Trayanka A., die kein Deutsch sprach, die Papiere weg, Geld besaß sie auch nicht, ihren Verdienst nahmen die Angeklagten ihr weitgehend weg, sodass sie in jeder Hinsicht auf die Hilfe von Emiliya P. und Redzep A. angewiesen war, die ihr tagelang kein Essen gaben und einen wegen eines Augenleidens dringend erforderlichen Arztbesuch verweigerten.

An eine freiwillige Arbeit als Prostituierte, wie die Verteidiger behaupteten, wollte das Gericht nicht glauben, weil sich Trayanka A. nach ihrer Flucht an die Polizei gewandt hatte und völlig verängstigt von den sexuellen Handlungen berichtet hatte, zu denen sie gezwungen worden war.

Da die Angeklagten nicht vorbestraft sind, die Sache drei Jahre zurückliegt und die Wahrheitsfindung schwierig war, setzte das Gericht die Strafe zur Bewährung aus. Mit zufriedenem Gesichtsausdruck verließ der Angeklagte das Gericht.