Nach vier Jahren wurde im Prozess gegen den Nigerianer Robert N. ( 27), der 2005 nach Streitereien dem 30-jährigen Artur K. aus Wahlstedt ein Messer in den Hals rammte und nur knapp die Halsschlagader verfehlte, das Urteil gesprochen: Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Wahlstedt. -

Das Gericht blieb damit im Bereich des unteren Strafrahmens, da zwar im Zeitpunkt der Messerstiche keine Notwehrsituation für den Angeklagten bestanden habe, er aber zuvor stark provoziert worden sei und meinte, sich und seine Familie schützen zu müssen. Für das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Florian Wüllenkemper war es schwierig aufzuklären, was sich genau am 26. Mai 2005 vor dem Wohnblock im Sudetenweg in Wahlstedt abgespielt hat. Vor vier Jahren hatte das Landgericht Kiel das Verfahren eingestellt, weil zugunsten des Angeklagten eine Notwehrsituation angenommen worden war, später entstanden daran Zweifel, das Verfahren wurde neu aufgerollt.

Das Gericht kam nun zu der Überzeugung, dass der Angeklagte am Tatabend vom Einkaufen kommend auf dem Weg zu seiner Wohnung an einer Gruppe angetrunkener Jugendlicher vorbeiging und von den jungen Leuten angepöbelt und beschimpft wurde. Mit den Worten "fuck you" und "kill you" ging der Angeklagte in seine Wohnung und sprang kurze Zeit später mit einem Messer aus dem Fenster.

Das spätere Opfer Artur K. forderte den Angeklagten mit einem Golfschläger bewaffnet zum Zweikampf ohne Waffen auf, den der wesentlich kleinere und schmächtige Angeklagte nur verlieren konnte. Robert N. stach zu, das Opfer Artur K. wurde lebensgefährlich verletzt. Die vom Angeklagten behauptete Verfolgung durch die Gruppe bis vor seine Wohnungstür fand nach Überzeugung des Gerichts erst nach den Messerstichen aus Wut über die Tat statt.

Ursprünglich seien die Aggressionen eindeutig von der Gruppe um das spätere Opfer ausgegangen, der Angeklagte habe dann nachvollziehbar überreagiert.

Robert N. verließ erleichtert den Gerichtssaal und kehrte zu seiner draußen wartenden Frau und den Kindern zurück.