“Die Entscheidung des Oberbürgermeisters ist vielleicht juristisch in Ordnung. Aber wie hier mit den Bürgern umgegangen wurde, ist nicht okay.“ Das sagte Jürgen Lange (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr, als sich die Stadtvertreter mit der Eingabe von Anliegern des Buschberger Weges befassten.

Norderstedt. Die Anwohner des westlichen Buschberger Weges weigern sich, den Ausbau des östlichen Teils mitzubezahlen. Sie berufen sich auf einen Formfehler. Die Verwaltung habe in der Sitzung, in der der Ausschuss die Ausbaumaßnahme beschlossen hatte, von Restausbau gesprochen. "Auf dieser Grundlage haben wir das Projekt auch beschlossen", sagte Lange. Das hätte bedeutet: Nur die Anwohner im östlichen Abschnitt, die direkt von der Straßensanierung profitieren, müssen zahlen. Anschließend sei nur noch der Begriff "Ausbau" verwendet worden. Das wiederum heißt: Es müssen alle Anwohner zahlen.

Die Anlieger des westlichen Teils hatten vor Jahren schon den Ausbau ihrer Hälfte bezahlt. "Warum müssen sie nun zweimal zahlen, die andere Hälfte aber nur einmal? Das ist die Ungerechtigkeit", sagte Lange. Die Verwaltung hätte ihren Fehler einräumen, die Politik neu beschließen müssen.

Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote konterte. "Wir dürfen geltendes Recht nicht brechen." Die Richter am Verwaltungsgericht in Schleswig würden inzwischen eine Position vertreten, wonach alle Anlieger einer Straße zahlen müssten, weil auch alle die Straße nutzten. Er könne den Ärger der Anlieger verstehen, sie seien aber Opfer der Richtersprüche. Die Politik habe keine Entscheidungsmöglichkeit. Wenn die Stadt nachgeben würde, "würden wir sofort Ärger mit dem Verwaltungsgericht, dem Landesrechnungshof und der Kommunalaufsicht bekommen". Die Anlieger werden voraussichtlich gemeinschaftlich gegen die Ausbaubeiträge klagen.