Der Veranstaltungstechniker Oliver B. (39) aus Bremen war im Januar mit seinem Lkw von Bremen kommend auf der Autobahn 7 auf dem Weg zu Dodenhof, um dort Lampen zu montieren.

Norderstedt - Der Beifahrer schlief, auch Oliver B. muss kurzzeitig in Höhe Ellerau eingenickt sein. Anders ist kaum zu erklären, dass der 7,5-Tonner nach rechts von der Fahrbahn abkam und die Leitplanke streifte und beschädigte. Trotz des Vorfalls fuhr Oliver B. einfach weiter bis zum Dodenhof-Parkplatz, wo die Polizei ihn stellte.

Oliver B. wurde per Strafbefehl wegen Unfallflucht und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt und erhielt ein achtmonatiges Fahrverbot. Vor allem mit Letzterem war der Verurteilte nicht einverstanden. Er legte Einspruch ein und saß jetzt vorm Amtsgericht Norderstedt dem Richter Reinhard Leendertz gegenüber, dem er erzählte, er sei nicht eingeschlafen, sondern "gedanklich stark mit seiner Arbeit beschäftigt gewesen" und deshalb von der Straße abgekommen. Er habe leichte Schleifgeräusche von Metall gehört, den Lkw wieder in die Spur gelenkt und bei einem Blick in den Rückspiegel keine Beschädigung gesehen.

Gemeinsam sehen sich die Prozessbeteiligten Fotos an, die zeigen, dass die Leitplanke auf einer Länge von 32 Metern teilweise in der Luft hängt, auch der Lkw ist auf der rechten Seite so stark beschädigt, dass der Richter dem Angeklagten nicht abnimmt, dass er den Schaden erst auf dem Dodenhof-Parkplatz bemerkt hat.

"Es muss so laut geknallt haben, das müssen sie gehört haben," betont der Richter. Er habe großes Glück gehabt, dass nicht mehr passiert sei. Im Übrigen sei er mit der relativ milden Strafe für ein solches Vergehen gut bedient, betont der Richter und deutet gleichzeitig an, dass er bei einer erneuten Verhandlung der Sache an dem Fahrverbot festhalten werde und die Geldstrafe aller Voraussicht nach noch höher ausfallen wird.

Nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger endet die Sitzung damit, dass der Angeklagte seinen Einspruch zurücknimmt. (mak)