29-Jähriger entwendete aus Stationszimmer der Segeberger Kliniken einen Generalschlüssel, mit dem er in acht Krankenzimmern die Nachtschränke öffnete.

Bad Segeberg

Weil er dringend Geld für Drogen brauchte, stieg Yves S. (29) im Juni 2008 in ein Stationszimmer der Segeberger Kliniken ein, entwendete aus einer Schublade einen Generalschlüssel und öffnete damit in acht Patientenzimmern die Nachtschränke.

Er erbeutete insgesamt rund 1300 Euro sowie Scheckkarten und mehrere Nintendo-Spiele. Yves S. wurde wegen schweren Diebstahls angeklagt. Zu dem Prozess vor dem Amtsgericht Segeberg, der jetzt stattfand, waren zahlreiche Zeugen geladen, die meisten im Rentenalter. Kurz nach dem mit einstündiger Verspätung beginnenden Verhandlungstermin erfahren die Zeugen, dass sie nicht gebraucht werden, denn Yves S. hat ein Geständnis angekündigt.

Der Angeklagte erzählt, dass er als Hilfsarbeiter in Hamburg auf dem Bau arbeite. Er müsse jeden Tag mit der Bahn von Neustadt-Glewe zur Arbeit fahren und sei 15 Stunden außer Haus. Dazu komme Stress bei der Arbeit, das sei alles für ihn nur zu ertragen, wenn er ständig Cannabis rauche. Für den Kauf des Rauschgiftes reiche allerdings sein karger Lohn nicht aus.

Auf die Frage der Staatsanwältin, warum er nicht umziehe, poltert Yves S. los, ob sie nicht wisse, wie hoch die Mieten in Hamburg seien, das sei für ihn nicht drin. Dann schlägt der Angeklagte die Hände vors Gesicht und weint.

Zu den Diebstählen erklärt der Angeklagte, er sei nach Segeberg gekommen, um zu den Karl-May-Festspielen zu gehen. Auf dem Klinikgelände habe er gemütlich einen Joint rauchen wollen, als er sah, dass die Glastür zum Stationszimmer offenstand. Dass der entwendete Schlüssel ein Generalschlüssel war, will der Angeklagte erst festgestellt haben, als sich die Nachtschränke damit öffnen ließen. Yves S. begann seinen Beutefeldzug durch die Zimmer, anscheinend wie im Rausch, bis er von einer Patientin erwischt wurde, die das Personal holte. Der Angeklagte gab bereitwillig seine Personalien an und durfte wieder gehen.

Über den Verbleib der Beute wird vor Gericht nicht gesprochen, auch nicht von der großen Aufregung unter den Patienten, als die Einbrüche entdeckt wurden. Davon erzählt in einer Verhandlungspause die Mutter einer jüngeren Patientin. Es sei ein Wunder, dass die älteren, zumeist herzkranken Patienten, die Sache unbeschadet überstanden hätten. Im Mittelpunkt der Verhandlung steht die Frage, wie Yves S., der seit seinem 15. Lebensjahr immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geriet, von den Drogen wegkommen kann und damit von den Straftaten. Richterin Anja Fischer-Löwisch verurteilt den Angeklagten zu einer Freihheitsstrafe von 16 Monaten, wobei sie sich dazu durchringt, dem Angeklagten eine Bewährung zu bewilligen, allerdings mit der Auflage, dass er sich einer Therapie unterzieht.

Der Angeklagte habe die Situation der kranken Patienten schamlos ausgenutzt, die in der Klinik nicht mit so etwas gerechnet hätten, betont die Richterin in der Urteilsbegründung, andererseits habe er durch sein Geständnis den Zeugen die Aussagen erspart und den Prozess verkürzt.