Landrätin Jutta Hartwieg hat sich gut eingearbeitet. Sie setzt auf Teamarbeit und prägt in der Kreisverwaltung einen neuen Führungsstil. Es wäre also fatal gewesen, nach einem Jahr das Rad zurückzudrehen zu müssen und sie wieder nach Hause zu schicken. Das dilettantische Durcheinander bei der Stimmenauszählung ist vergessen. Inzwischen weiß offenbar auch die CDU, was sie an der Verwaltungschefin hat: Sie lässt mit sich reden und versucht nicht, bei jeder Gelegenheit ihren Kopf durchzusetzen. Mag sein, dass es bei einigen Politikern und Nichtpolitikern noch immer ein gewisses Unbehagen über das Zustandekommen des Wahlergebnisses gibt. Aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig beruht auf Fakten. Und die besagen, dass Jutta Hartwieg zu Recht Chefin der Kreisverwaltung ist. Das Verwaltungsgericht hat nur die Rechtmäßigkeit der Wahl zu entscheiden gehabt - und nicht, ob die Landrätin ihren Job gut macht.