Die Stadtverwaltung hat die Kaltenkirchener auf ihre Reinigungspflichten hingewiesen.

Kaltenkirchen - "An zahlreichen Stellen im Stadtgebiet ist leider festzustellen, dass die Gehwege durch Wildkräuter bewachsen sind und die Randbepflanzung der Grundstücke in den Geh- und Radweg hineinragt", sagt der Erste Stadtrat, Karl-Heinz Richter (CDU). Er erinnerte an die Satzung über die Reinigungspflicht.

Grundsätzlich sei der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Wege sauber zu halten, sagt Richter. Die Reinigungspflicht besteht für folgende Straßenteile: die Gehwege, die begehbaren Seitenstreifen, die Radwege, die Gräben und die Grabenverrohrungen, die dem Grundstücksanschluss dienen. Der Erste Stadtrat: "Das Zurückschneiden der Randbepflanzungen gehört ebenfalls zu den Pflichten der Grundstückseigentümer der anliegenden Grundstücke." Die lichte Höhe von mindestens zwei Meter bei Gehwegen und von mindestens 2,50 Meter bei Geh- und Radwegen sei freizuschneiden. Ein Verstoß könne mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 500 Euro bestraft werden.

Außerdem sind den Rathaus-Mitarbeitern "wilde Müllablagerungen" in Kaltenkirchen aufgefallen. Besonders groß sei das Problem an den Altglas- und Altpapiercontainern im Stadtgebiet. Jährlich zahle die Stadt 4000 Euro für den Abtransport illegal abgelagerten Mülls, sagt Richter. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro rechnen. (tz)