Angeklagter hatte “einen schlechten Tag“. Der 36-Jährige erhält Bewährungsstrafe.

Thomas K. (36) aus Norderstedt soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft im September 2008 einem Mitbewohner in der Obdachlosenunterkunft in Norderstedt mit einem Zimmermannshammer von hinten auf den Kopf geschlagen haben. Der Mitbewohner trug eine größere Wunde und eine Gehirnerschütterung davon.

Zum Prozesstermin vor dem Amtsgericht Norderstedt erscheint der Angeklagte nicht. "Bei diesem schönen Wetter sitzt er irgendwo mit seinen Kumpels draußen und hebt einen", vermutet Amtsrichter Reinhard Leendertz und ordnet eine polizeiliche Vorführung an.

Den Beamten gelingt es tatsächlich, Thomas K. nach einer Dreiviertelstunde des Wartens in den Gerichtssaal zu bringen. Der Angeklagte gibt zu, nach einer Rempelei mit dem Hammer auf seinen Mitbewohner losgegangen zu sein. Das Opfer Adam L. war in sein Zimmer gegangen, um dem betrunkenen, aggressiv pöbelnden Thomas K. aus dem Weg zu gehen, als dieser ihm plötzlich von hinten den Hammer auf den Kopf schlug.

Auf die Frage des Richters nach einem Tatmotiv nuschelt der Angeklagte, er habe einen schlechten Tag gehabt und sei "abgedreht".

Zur Tatzeit hatte Thomas K. fast 3 Promille Alkohol im Blut, konnte aber dem eintreffenden Polizisten Rede und Antwort stehen und wird daher von der Gutachterin im Prozess nicht als schuldunfähig eingestuft. Thomas K. ist offensichtlich sehr trinkfest. Richter Leendertz verurteilt den Langzeitarbeitslosen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

"Überprüfen Sie Ihre Alkoholgewohnheiten, nüchtern hätten Sie sich sicher anders verhalten", gibt ihm der Richter mit auf den Weg.