Angeklagter vom Amtsgericht zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt

Norderstedt. "Ich war gerade auf einem aufsteigenden Ast und wollte meine Ruhe haben" - so begründet Chris H. aus Mölln die von ihm begangene Urkundenfälschung, die ihn vor das Amtsgericht in Norderstedt brachte. Der Angeklagte fälschte im Juni 2010 eine Quittung, die belegen sollte, dass eine gegen ihn erhobene Forderung von 1700 Euro bereits bezahlt sei. Auf diese Weise wollte er einer Zwangsvollstreckung entgehen.

Der Möllner, der zwei Berufsausbildungen abbrach, bezeichnet sich als "Musikproduzent und Grafikdesigner". Damals habe er als DJ gearbeitet und zeitweise viel Geld verdient, ein großes Haus und ein dickes Auto besessen. Durch seine Arroganz habe er sich dann alles kaputt gemacht, denn er habe immer höhere Gagen gefordert und schließlich alle Jobs verloren. Am Ende stand ein Offenbarungseid.

Freund Timo P., 32, half, indem er dem Angeklagten Kunden vermittelte, wofür er eine Provision erhalten sollte. 749 Euro waren im Frühjahr 2010 offen, doch der Angeklagte zahlte nicht, flüchtete sich stattdessen in Ausreden. Die Bank habe die Zahlung verschleppt, war nur eine davon.

Timo P. erzählt vor Gericht, dass er sich gezwungen gesehen habe, einen Anwalt einzuschalten, dabei hätte er mit sich reden lassen, wenn der Angeklagte es gewollt hätte. Der Angeklagte wiederum berichtet davon, wie empört er gewesen sei, als der einstige Freund plötzlich mehr als 1000 Euro verlangt habe. Da habe er auf stur geschaltet und sich gesagt: "Der kriegt nichts" - eine falsche Reaktion, wie er jetzt einsieht. Als Timo P. dann auch noch einen Titel erwirkte und die Zwangsvollstreckung drohte, habe ein Bekannter die Quittung gefälscht und mit dem Namen der Lebensgefährtin des P. unterzeichnet, die angeblich die Zahlung erhalten haben sollte.

Die Sache flog schnell auf, als Timo P. durch seinen Anwalt die Quittung vorgelegt bekam und die Fälschung mit einem Blick erkannte. Inzwischen sind sich die einstigen Freunde spinnefeind und würdigen sich im Gerichtssaal keines Blickes. Immerhin gibt es aber jetzt eine durch Anwälte vermittelte Ratenzahlungsvereinbarung, der Angeklagte hat schon 200 Euro der Forderung getilgt.

Die Fälschung der Quittung sei alles andere als ein "Dummer-Jungen-Streich", betont Amtsrichter Jan Buchert und verurteilt den Angeklagten, der nach eigenen Worten einsieht, dass er Lehrgeld bezahlen muss, zu einer Geldstrafe von 900 Euro, die er nun zusätzlich abstottern muss.