Jetzt musste sich der 51 Jahre alte landwirtschaftliche Gehilfe vor Gericht verantworten

Kreis Segeberg. Die Autofahrer, denen Peter B. aus Bark in den Abendstunden eines Septembertages im letzten Jahr auf der B 206 begegneten, müssen völlig schockiert gewesen sein, denn der 51-Jährige kam ihnen auf ihrer Fahrspur frontal entgegen. Ausweichmanöver auf die seitliche Bankette sowie Lichthupensignale verhinderten das Schlimmste.

Peter B. war auf dem Rückweg von seiner Arbeitsstelle, einem Bauernhof in Hasenmoor. Kurz vor Bockhorn fiel einem Rettungswagenteam der Wagen auf. Die Sanitäter verständigten die Polizei und blieben in deren Auftrag dem, wie sie vermuteten alkoholisierten, auf der Spur. Der staunte nicht schlecht, als er zu Hause ausstieg und feststellte, dass direkt hinter ihm der Rettungswagen hielt. Peter B. war allerdings nicht betrunken, er war völlig übermüdet mehrmals am Steuer kurz eingenickt.

Nun sitzt Peter B. auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Bad Segeberg und hat nach den Worten von Richterin Sabine Roggendorf Glück, nicht wegen Totschlags dort zu sitzen. Der Angeklagte erzählt, dass er in der Nacht vor der unglückseligen Fahrt an einem Nachtmarsch der Feuerwehr teilgenommen habe und nur eine Stunde Schlaf bekam. Dann begann er wie üblich seine Arbeit als landwirtschaftlicher Gehilfe morgens um 4.30 Uhr mit dem Melken der Kühe. Anschließend fuhr er den ganzen Tag zusammen mit seinem Sohn Silage bis 19 Uhr. Die Richterin staunt nicht schlecht, als sie hört, dass ein normaler Arbeitstag bei dem Angeklagten aus mehr als 13 Stunden besteht - für 1000 Euro netto im Monat.

Täglich fährt er zwölf Kilometer mit dem Fahrrad zur Arbeit

Er habe sich bei der Rückfahrt munter gefühlt und fahrfähig, behauptet der Angeklagte. Sein Sohn, der auf dem Beifahrersitz saß, berichtet, dass er selbst eingeschlafen sei und von einem Ruckeln erwacht sei. Dann habe er gesehen, dass der Kopf seines Vaters fast nach vorne gefallen sei und er eingenickt sei. Er habe den Vater mehrmals angetickt, so der Sohn.

Genau diese Tatsache wird dem Angeklagten zum Verhängnis, denn spätestens nach dem ersten Aufweckmanöver durch seinen Sohn hätte er merken müssen, dass er nicht fahrtüchtig sei, betont die Richterin.

Der Verteidiger hebt hervor, wie hart sein Mandant arbeite, um seine Familie durchzubringen. Er ruhe sich nicht in der "sozialen Hängematte" aus, sondern opfere auch noch seine spärliche Freizeit für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr.

Diese Punkte hält auch die Richterin dem Angeklagten zugute. Da der Führerschein eingezogen sei, müsse er sogar täglich die zwölf Kilometer zur Arbeit mit dem Fahrrad zurücklegen. Damit soll es ab Oktober genug sein: In ihrem Urteil verhängt die Richterin eine weitere Fahrerlaubnissperre von vier Monaten, die dann ausläuft. Zusätzlich muss der Angeklagte eine Geldstrafe von 450 Euro in monatlichen Raten von 50 Euro zahlen.