Norderstedt. "Hunde müssen in unseren Parks grundsätzlich nicht an die Leine." Das sagt Norderstedts Rathaussprecher Hauke Borchardt, nachdem uns mehrere Leser auf einen vermeintlichen Widerspruch aufmerksam gemacht hatten. Anlass war der Bericht über den Schäferhund-Mix, der am vorigen Montag auf einem Spielplatz im Moorbek-Park zwei Jungen und ihre Mutter gebissen hatte.

Die Polizei ermittelt gegen die Halterin wegen fahrlässiger Körperverletzung und weil sie gegen das Gefahrhundgesetz in Schleswig-Holstein verstoßen habe. Danach seien Hunde in Parks an der Leine zu führen - das stehe in Widerspruch zu Aussagen von Rathaussprecher Kai Jörg Evers. Als das Gefahrhundgesetz eingeführt wurde, hatte er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den Norderstedter Parks grundsätzlich keine Anleinpflicht bestehe.

Borchardt bestätigt das. "Leinenzwang in Parks besteht nur dann, wenn das Gelände eingezäunt oder anderweitig eingegrenzt ist. Und das trifft für die Parks in der Stadt grundsätzlich nicht zu", sagt der Rathaussprecher. Er wünscht sich mehr Präzision im Gefahrhundgesetz. So laute eine weitere rechtliche Vorgabe, dass Hunde in Haupteinkaufsbereichen an die Leine gehören. "Aber was ist ein Haupteinkaufsbereich? Zählt die Rathausallee dazu?", fragt Borchardt.