Angeklagter hatte immer wieder Lebensmittel gestohlen

Norderstedt. Wie ein Häuflein Elend sitzt Torben K. auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Norderstedt. Amtsrichterin Katrin Thron ist überrascht, dass der Norderstedter, gegen den zwei Anklagen wegen Diebstahls vorliegen, überhaupt erschienen ist. Einen Wohnsitz hat der 26-Jährige nämlich nicht, sodass die Zustellung der Ladung nicht einfach war.

Der Angeklagte gibt die beiden angeklagten Diebstähle bei Rewe in Norderstedt ohne Umschweife zu. Im Mai stahl er Lebensmittel und Bier im Wert von circa zehn Euro, im September ging es um Korn und Lebensmittel für 18 Euro. Betrunken war er bei beiden Taten, auch daraus macht der Angeklagte keinen Hehl. Der Detektiv, der ihn bei beiden Taten erwischte, berichtet davon, dass der Angeklagte bei dem Diebstahl im September sich kaum habe auf den Beinen halten können und hemmungslos geweint habe.

Alkohol und Marihuana seien seine Probleme, erzählt der Angeklagte, der nach einer Therapie zwar mal ein halbes Jahr clean war, dann aber schnell wieder mit dem Trinken anfing. Seine Arbeit als Lagerhelfer verlor der Angeklagte nach seinen Angaben im Dezember wegen "der schlechten Auftragslage". Das stimme so nicht, hält die Richterin dem Angeklagten vor und zitiert aus dem Bericht der Bewährungshelferin, nach dem der Angeklagte wiederholt unentschuldigt bei der Arbeit gefehlt habe. Das sei der Grund der Kündigung gewesen. Geld vom Jobcenter erhält der Angeklagte nicht mehr, weil er sich auch dort nicht meldete und Fristen nicht einhielt, genauso wie er zu vereinbarten Gesprächen mit der engagierten Bewährungshelferin nicht erschien.

Kleinlaut erzählt Torben K. davon, dass er sein Leben ändern wolle, aber ihm dann alles zu viel werde. Mit Alkohol sei er schon als Kind in Berührung gekommen, Er musste mit ansehen, wie seine Mutter elend daran zugrunde ging. Der Angeklagte wuchs in Kinderheimen und in einer Wohngemeinschaft im Rauhen Haus auf und lebt nun bei Freunden oder treibt sich mit Saufkumpanen am Bahnhof herum. Einzig seine Großmutter gebe ihm zu essen und etwas Geld, wenn er ihr im Garten helfe. Da spiele er "heile Welt".

Da der Angeklagte 19 Eintragungen im Vorstrafenregister, überwiegend Diebstähle und Drogendelikte, angesammelt hat, beantragt der Staatsanwalt eine dreimonatige Freiheitsstrafe. Der Angeklagte weint und fleht die Richterin an, ihn nur nicht ins Gefängnis zu schicken.

Es nützt nichts: Die beantragte Gefängnisstrafe sieht die Richterin jetzt als letztes Mittel an, um den Angeklagten wachzurütteln. Die Richterin nimmt dem Angeklagten seine aufrichtig gezeigte Reue ab, aber er sei einfach zu oft einschlägig als Dieb straffällig geworden und stand unter Bewährung, wie sie betont. Der Angeklagte brauche keine Angst zu haben, er sei im Gefängnis nicht allein, beruhigt die Richterin den Mann, es gebe dort Ansprechpartner und Hilfe. Er werde Gelegenheit erhalten, Dinge zu regeln, die er sonst nicht in den Griff bekomme.